Mindestalter für begleitetes Fahren
Das Mindestalter für begleitendes Fahren liegt derzeit bei
17 Jahren. Wie im vorherigen Absatz beschrieben, planen Politiker allerdings, das Alter auf 16 abzusenken. Ab wann begleitetes Fahren möglich ist, könnte sich also bald ändern.
Probezeit für begleitetes Fahren
Wie beim "normalen" Führerschein
dauert die Probezeit für begleitetes Fahren zwei Jahre. Sobald Sie Ihre Prüfbescheinigung bekommen, beginnt Ihre Probezeit – es sei denn, Sie haben schon früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erhalten. Ist das der Fall, wird Ihnen die bisherige Probezeit auf die zwei Jahre angerechnet. Ebenso wird die Probezeit bei BF17 mit der Probezeit für den "normalen Führerschein" verrechnet: Die meisten Teilnehmer am begleiteten Fahren haben also etwa die Hälfte der Probezeit abgeschlossen, wenn sie den "richtigen" Führerschein erhalten.
Wichtige Regeln für die Begleitperson
- Bei jeder Fahrt müssen Sie eine Begleitperson mitnehmen, die den Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren hat.
- Was das Alter der Begleitperson für begleitetes Fahren angeht, muss sie mindestens 30 Jahre alt sein. Ein maximales Alter ist für Begleitpersonen im Gesetz für begleitetes Fahren dagegen nicht festgelegt.
- Wenn Ihre Begleitperson mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut oder Drogen genommen hat, darf sie Sie nicht begleiten.
Wie viele Punkte darf der Begleiter für begleitetes Fahren laut neuem Punktesystem haben?
Wenn Sie den Antrag stellen, darf Ihre Begleitperson nur einen Punkt im Flensburger Register haben. Punkte, die Ihr Begleiter erst später bekommt, sind irrelevant.
Wie viele Personen sind für begleitetes Fahren erlaubt?
Die Zahl Ihrer Begleitpersonen ist gesetzlich nicht begrenzt. Allerdings müssen alle Begleiter in Ihrer Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Unser Tipp: Je mehr Begleitpersonen Sie haben, desto mehr Fahrerfahrung können Sie sammeln.
Muss die Begleitperson beim begleiteten Fahren vorne sitzen?
Nein, der Begleiter darf für begleitetes Fahren auch hinten sitzen. Auch, wenn beim Konzept „begleitetes Fahren“ häufig von Regeln für den Beifahrer die Rede ist: Auf dem Beifahrersitz muss er nicht zwingend Platz nehmen. Grund dafür: Diese Begleitperson dient Ihnen zwar als Ansprechpartner, darf aber in das Fahrgeschehen nicht eingreifen.
Brauchen meine Begleiter eine besondere Schulung?
Eine Schulung ist nicht zwingend nötig, viele Fahrschulen bieten jedoch freiwillige Infoveranstaltungen an.
Begleitetes Fahren im Ausland
Wo gilt begleitetes Fahren? Die Prüfbescheinigung für BF17 wird bisher nur in Deutschland und Österreich als "Führerschein-Ersatz" anerkannt. Im restlichen Ausland gilt dieses Dokument nicht als Fahrerlaubnis.
Wichtig zu wissen:
Ihre Prüfungsbescheinigung enthält kein Foto. Nehmen Sie deswegen immer auch einen Personalausweis oder Pass mit, wenn Sie sich bei BF17 ans Steuer setzen.