HU, AU, TÜV… Die Vielzahl an Abkürzungen im Verkehrsbereich ist gerade für Fahranfänger und frisch gebackene Fahrzeughalter oft verwirrend. Doch keine Sorge – in unseren Ratgebern erklären wir alles, was Sie rund um die Begriffe wissen müssen.
Wie der Name verrät, kontrollieren Prüfer vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder anderen Institutionen bei der Abgasuntersuchung (AU) die Emissionen des Wagens. Die Abgasuntersuchung gehört seit 2010 zur Hauptuntersuchung (HU). Sie können beide Prüfungen aber auch separat durchführen lassen. Alle Details zur Abgasuntersuchung lesen Sie im Folgenden.
Eine kurze Geschichte der Abgasuntersuchung
Die Regierung hat die Abgasuntersuchung schon mehrmals abgewandelt. Ursprünglich hat sie diese Prüfung in den 1980ern unter dem Namen Abgassonderuntersuchung – kurz ASU – eingeführt. Allerdings nur für Benziner. Diesel-Fahrzeuge waren von der ASU befreit.
Etwa zehn Jahre später wurde daraus die Abgasuntersuchung. Bis 2009 gab es nach bestandener Prüfung noch eine eigene AU-Plakette. Erst seit Anfang 2010 ist die AU fest in die Hauptuntersuchung integriert. Die übliche TÜV-Plakette dokumentiert, dass ein Fahrzeug HU und AU bestanden hat.
Zwischenzeitlich haben die Tester, statt mit Sonde im Auspuff zu messen, die Abgasuntersuchung per OBD-Schnittstelle durchgeführt – also mit dem On-Board-Diagnosesystem. Nach dem Abgasskandal der vergangenen Jahre ist die sogenannte Endrohrmessung bei der AU aber wieder Pflicht.
Diese Kfz müssen zur Abgasmessung
Zur Abgasuntersuchung müssen die meisten Fahrzeuge mit Diesel-Antrieb oder Ottomotor.
Ausgenommen von der Pflicht sind nur folgende Kfz:
- Verbrenner-Fahrzeuge mit drei Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h, einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 400 kg
- Diesel-Fahrzeuge mit maximal drei Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von allenfalls 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977
- Motor- und Leichtkrafträder, Trikes und Quads, die ihre erste Zulassung vor dem 1. Januar 1989 bekommen haben
- Traktoren und Schlepper für Land- oder Forstwirtschaft
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler (allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht Lkws ähneln)
So oft müssen Sie zur Abgasuntersuchung
Wie oft Sie zur Abgasuntersuchung müssen, hängt vom Alter und Typ Ihres Fahrzeugs ab. Neuwagen sind nach drei Jahren erstmalig zu Gast bei der AU. Die meisten anderen Fahrzeuge haben alle zwei Jahre einen Termin beim TÜV oder anderen Prüfstellen. Bei Wohnmobilen und anderen Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist die Abgasuntersuchung jedes Jahr fällig.
Übrigens: Stichprobenartig unternimmt das Kraftfahrt-Bundesamt mobile AUs. Das heißt, die Beamten nutzen portable Mess-Systeme, um direkt im Verkehr die Emissionen verschiedener Fahrzeuge zu erheben.
Dekra, TÜV & Co. – Wer darf die Abgasuntersuchung durchführen?
Folgende Institutionen bieten die AU – meist in Kombi mit der HU – an: