Abgasuntersuchung – alle Fakten für Sie
Das Wichtigste in Kürze
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Die Abgasuntersuchung (AU) ist Bestandteil der Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs und gesetzlich vorgeschrieben.
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Dabei vergleichen Prüfer die realen Abgaswerte von Auto, Motorrad und anderen Kfz mit entsprechenden Sollwerten.
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Die Bundesregierung plant eine Partikelzahlmessung für Diesel-Fahrzeuge. Der Zeitpunkt der Einführung ist allerdings noch unklar.
Abgasuntersuchung – die Basics
HU, AU, TÜV… Die Vielzahl an Abkürzungen im Verkehrsbereich ist gerade für Fahranfänger und frisch gebackene Fahrzeughalter oft verwirrend. Doch keine Sorge – in unseren Ratgebern erklären wir alles, was Sie rund um die Begriffe wissen müssen.
Wie der Name verrät, kontrollieren Prüfer vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder anderen Institutionen bei der Abgasuntersuchung (AU) die Emissionen des Wagens. Die Abgasuntersuchung gehört seit 2010 zur Hauptuntersuchung (HU). Sie können beide Prüfungen aber auch separat durchführen lassen. Alle Details zur Abgasuntersuchung lesen Sie im Folgenden.
Eine kurze Geschichte der Abgasuntersuchung
Die Regierung hat die Abgasuntersuchung schon mehrmals abgewandelt. Ursprünglich hat sie diese Prüfung in den 1980ern unter dem Namen Abgassonderuntersuchung – kurz ASU – eingeführt. Allerdings nur für Benziner. Diesel-Fahrzeuge waren von der ASU befreit.
Etwa zehn Jahre später wurde daraus die Abgasuntersuchung. Bis 2009 gab es nach bestandener Prüfung noch eine eigene AU-Plakette. Erst seit Anfang 2010 ist die AU fest in die Hauptuntersuchung integriert. Die übliche TÜV-Plakette dokumentiert, dass ein Fahrzeug HU und AU bestanden hat.
Zwischenzeitlich haben die Tester, statt mit Sonde im Auspuff zu messen, die Abgasuntersuchung per OBD-Schnittstelle durchgeführt – also mit dem On-Board-Diagnosesystem. Nach dem Abgasskandal der vergangenen Jahre ist die sogenannte Endrohrmessung bei der AU aber wieder Pflicht.
Diese Kfz müssen zur Abgasmessung
Zur Abgasuntersuchung müssen die meisten Fahrzeuge mit Diesel-Antrieb oder Ottomotor.
Ausgenommen von der Pflicht sind nur folgende Kfz:
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Verbrenner-Fahrzeuge mit drei Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h, einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 400 kg
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Diesel-Fahrzeuge mit maximal drei Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von allenfalls 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977
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Motor- und Leichtkrafträder, Trikes und Quads, die ihre erste Zulassung vor dem 1. Januar 1989 bekommen haben
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Traktoren und Schlepper für Land- oder Forstwirtschaft
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler (allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht Lkws ähneln)
So oft müssen Sie zur Abgasuntersuchung
Wie oft Sie zur Abgasuntersuchung müssen, hängt vom Alter und Typ Ihres Fahrzeugs ab. Neuwagen sind nach drei Jahren erstmalig zu Gast bei der AU. Die meisten anderen Fahrzeuge haben alle zwei Jahre einen Termin beim TÜV oder anderen Prüfstellen. Bei Wohnmobilen und anderen Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist die Abgasuntersuchung jedes Jahr fällig.
Übrigens: Stichprobenartig unternimmt das Kraftfahrt-Bundesamt mobile AUs. Das heißt, die Beamten nutzen portable Mess-Systeme, um direkt im Verkehr die Emissionen verschiedener Fahrzeuge zu erheben.
Dekra, TÜV & Co. – Wer darf die Abgasuntersuchung durchführen?
Folgende Institutionen bieten die AU – meist in Kombi mit der HU – an:
So läuft die Abgasuntersuchung beim Auto genau ab
- Fahrzeugidentnummer (FIN)
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Abgasschlüsselnummer
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Kennzeichen
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Kraftstoffart
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Kilometerstand
Im nächsten Schritt machen die Prüfer eine sogenannte "Sichtkontrolle". Das bedeutet, sie prüfen, ob abgasbezogene Bauteile des Wagens beschädigt sind oder von Ihnen verändert wurden. Haben Sie beispielsweise einen Sportschalldämpfer verbaut, kontrollieren die Experten, ob er für das Auto und den Straßenverkehr zugelassen ist.
Anschließend ist die eigentliche Abgasmessung dran. Diese Daten und Werte erhebt die Prüfstelle dabei:
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Sollwerte der Abgasuntersuchung: Falls der Hersteller Ihres Benziners oder Diesel-Autos keine bestimmten Abgaswerte vorgibt, nutzen die Prüfer gesetzliche Grenzwerte, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten.
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Fehlercodes im Motormanagement-System: Liegen Meldungen über Fehlzündungen, Probleme beim Partikelfilter oder kaputte Einspritzdüsen vor? Dann gilt die Abgasuntersuchung als nicht bestanden.
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Ist-Werte der AU: Per OBD-Stecker oder speziellen Sensoren erheben die Prüfer Motortemperatur und Leerlauf-Drehzahl von Diesel und Benziner bei der Abgasuntersuchung.
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Abgasdaten: Um die Abgaswerte von Ottomotor & Co. zu messen, platzieren die Tester eine Sonde im Auspuffrohr. Je nach Variante von Motor und Abgasreinigungssystem erheben sie jedoch unterschiedliche Angaben. Hier unterscheiden die Experten zwischen sechs verschiedenen Fahrzeugarten:
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Benziner ohne Katalysator
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Benziner mit ungeregeltem Kat
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Benziner mit geregeltem Kat ohne OBD
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Benziner mit geregeltem Kat und OBD
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Diesel mit OBD
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Diesel ohne OBD
Bei Diesel-Fahrzeugen spielt in der Abgasuntersuchung der Trübungswert eine große Rolle. Dieser gibt Aufschluss darüber, wie viel Ruß in den Emissionen enthalten ist. Bei der AU von Benzinern sind dagegen sogenannte Lambdawerte wichtig, die das Verhältnis im Benzin-Luft-Gemisch beschreiben. Ist der CO2-Gehalt im Abgas Ihres Autos im Vergleich zum vorgeschriebenen Wert zu hoch, fällt Ihr Fahrzeug durch die AU.
In diesem Fall entzieht das Prüfinstitut Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihren Wagen. Sie müssen dann den Motor inspizieren beziehungsweise nachrüsten lassen. Danach bringen Sie das Fahrzeug erneut zur Abgasuntersuchung. Stimmen dann alle AU-Werte, bekommen Sie die Betriebserlaubnis wieder.
Hat Ihr Auto die Abgasuntersuchung bestanden, bekommen Sie von den Prüfern eine entsprechende Bescheinigung. Dieses Dokument sollten Sie sicher zuhause aufbewahren.
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Sonderfälle bei der Abgasuntersuchung
Abgasuntersuchung beim Motorrad
Erst seit 2006 ist die AU für Motorrad-Fahrer verpflichtend. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die schneller als 45 km/h fahren können, einen Hubraum von mehr als 50 ccm haben und ihre Erstzulassungen nach dem 1. Januar 1989 bekommen haben. Im Gegensatz zum Auto oder Wohnmobil, verzichten die Prüfer bei Krafträdern auf das Auslesen der OBD. Stattdessen kommt hier nur die Abgassonde zum Einsatz.
Übrigens: Auch für Ihr Motorrad finden Sie aktuelle Grenzwerte zur Abgasuntersuchung auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamts.
Abgasuntersuchung für Oldtimer
Oldtimer sind teilweise von der AU-Pflicht befreit. Hat Ihr Fahrzeug einen Benzinantrieb und ist vor dem 1. Juli 1969 erstmalig zugelassen worden, müssen Sie nicht zur Abgasuntersuchung. Gleiches gilt für Diesel-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 – auch hier wird auf die AU verzichtet. Ein H-Kennzeichen am Auto bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie von der Abgasuntersuchung absehen können.
So bereiten Sie sich auf die Abgasuntersuchung vor
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Behalten Sie im Blick, wann der nächste Termin ansteht. Den Zeitpunkt können Sie übrigens auch auf Ihrer TÜV-Plakette ablesen.
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Vereinbaren Sie rechtzeitig den Termin zur Abgasuntersuchung bei TÜV, DEKRA o. Ä.
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Lassen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig warten, um eine gescheiterte AU zu vermeiden.
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Achten Sie auf aktive Kontrollleuchten an Ihrem Kfz, die Abgas-Probleme signalisieren.
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Wenden Sie sich unbedingt an eine Werkstatt, wenn Ihr Wagen rußt oder blauer Rauch aus dem Auspuff steigt.
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Wenn Sie die AU separat machen, brauchen Sie die passende Bescheinigung bei der Hauptuntersuchung. Denken Sie daran, dass maximal zwei Monate zwischen den beiden Terminen liegen.
Diese Kosten entstehen bei der Abgasuntersuchung fürs Auto
Am günstigsten kommt es Fahrzeughalter normalerweise, wenn Sie Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zusammenlegen. Die Kosten für die Kombi aus HU und AU für Pkw liegen beim TÜV beispielsweise bei etwa 70 bis 100 Euro. Generell gilt: Die Preise für die beiden Untersuchungen hängen vom Fahrzeugtyp, Gewicht, Bundesland und Anbieter ab. Sie können stark schwanken, informieren Sie sich daher am besten vorab über die Kosten.
Wenn Sie vor der Hauptuntersuchung sowieso schon eine Werkstatt ansteuern, können Sie dort aber gleich die Abgasuntersuchung separat durchführen lassen. Dieser Termin darf dann maximal zwei Monate vor der HU stattfinden. Die Kosten für eine reine Abgasuntersuchung liegen bei etwa 30 Euro.
Wenn Sie den TÜV oder die Abgasuntersuchung überziehen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten: Sind Sie mehr als zwei Monate zu spät dran, zahlen Sie 15 Euro Bußgeld. Überschreiten Sie die Frist zur AU um vier bis acht Monate, kommen zu den Kosten der Untersuchung 25 Euro zusätzlich. Liegt der Termin mehr als acht Monate zurück, zahlen Sie 60 Euro Bußgeld und bekommen einen Punkt im Flensburger Verkehrsregister.
Wenn Ihr Auto die Abgasuntersuchung nicht gleich besteht, fallen für die Nachuntersuchung ebenfalls 25 Euro an.
Fragen und Antworten zur Abgasuntersuchung
Was ist eine AU beim Auto?
Die Abkürzung AU steht für die Abgasuntersuchung beim Auto. Bei dieser Prüfung messen speziell geschulte Fachkräfte die Emissionen aus dem Auspuff Ihres Fahrzeugs.
Ab wann muss ich zur Abgasuntersuchung?
Benziner, Motorrad oder Oldtimer – ab wann Sie erstmalig zur Abgasuntersuchung mit Ihrem Fahrzeug müssen, entscheidet dessen Alter. Bei Neuwagen steht die erste AU normalerweise nach drei Jahren an. Neue Krafträder sind schon nach zwei Jahren dran. Oldtimer sind alle zwei Jahre dran – sofern sie nicht komplett von der AU-Pflicht befreit sind.
Wie lange ist eine Abgasuntersuchung gültig?
Eine allgemein gültige Antwort gibt es hier nicht, denn der nächste Termin hängt von Ihrem Fahrzeugtyp ab. Autos müssen beispielsweise alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung. Wohnmobile und Kfz über 3,5 Tonnen jedes Jahr. Wann Ihr nächster Termin ansteht, erkennen Sie unter anderem an Ihrer TÜV-Plakette.
Ab welchem Baujahr ist eine Abgasuntersuchung beim Motorrad nötig?
Ob Ihr Motorrad eine Abgasuntersuchung braucht, hängt nicht vom Baujahr, sondern vom Datum der Erstzulassung ab. Wurde Ihr Fahrzeug erstmalig vor dem 1. Januar 1989 zugelassen, besteht keine AU-Pflicht.
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