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Sonderkündigungs­recht in der Kfz-Versicherung

Sonderkündigungsrecht Kfz

Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung ist schon wieder gestiegen, ohne dass sich an Ihrem Fahrzeug oder Ihren Fahrkünsten etwas geändert hat? Das müssen Sie nicht akzeptieren – denn bei der Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wann Sie die Sonderkündigung noch nutzen können, wie der Versicherungswechsel genau funktioniert und welche Kündigungsfristen beziehungsweise Stichtage hier gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Themen in diesem Ratgeber:

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Versicherungsprämie
Sonderkündigungsrecht, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Versicherungsprämie

Erhöht sich Ihre Versicherungsprämie und die Leistungen verändern sich nicht, können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln. Zu einer Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrags kann es beispielsweise kommen, wenn Ihr Fahrzeug in eine neue Typklasse eingestuft wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wertet dazu die Unfallstatistiken aller in Deutschland zugelassenen Autotypen aus. Wenn Ihr Fahrzeug-Modell in einem Jahr besonders häufig in Verkehrsunfälle oder Schadensregulierungen verwickelt war, wird es in eine höhere Typklasse eingestuft. Damit erhöht sich der Beitrag für Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.

Vergleichen Sie dazu die aktuelle Beitragsrechnung mit der Rechnung aus dem Vorjahr. Nicht immer ist der erhöhte Versicherungsbeitrag auf den ersten Blick ersichtlich. Sind Sie zum Beispiel gleichzeitig wegen unfallfreiem Fahrens in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft worden, ist Ihr Beitrag vielleicht trotzdem günstiger als im Vorjahr. Aber ohne eine Veränderung der Typklasse hätten Sie noch weniger bezahlt. Viele Versicherer bilden auf der Rechnung den so genannten Vergleichsbeitrag ab: Dieser berechnet sich aus dem bisherigem Tarif und berücksichtigt die neue Schadenfreiheitsklasse samt Rabatt. Fällt der Vergleichsbeitrag niedriger aus als der neue Versicherungssatz, hat der Anbieter den Beitrag erhöht und Sie dürfen außerordentlich kündigen.

Sonderkündigungsrecht, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen

Im ersten Monat nach dem Kauf haben Sie das Recht, das Versicherungsverhältnis des Vorbesitzers sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen. Wenn ein angemeldetes Auto verkauft wird, geht mit der Fahrzeugübergabe die Versicherung auf den Käufer über. Dieser wird dann mit dem Fahrzeugwechsel neuer Vertragspartner des Versicherers. Wenn er einen Versicherungswechsel vornehmen möchte, kann er das außerordentliche Kündigungsrecht nutzen. Wird Ihr Auto endgültig stillgelegt, zum Beispiel weil es verschrottet wird, erlischt automatisch der Versicherungsschutz. In diesem Fall informiert die Kfz-Zulassungsstelle Ihre Versicherung darüber, dass Ihr Fahrzeug abgemeldet wurde. Dies entspricht allerdings keiner Vertragskündigung. Treten Sie daher unbedingt mit Ihrem Versicherer in Kontakt um zu klären, ob Ihr Vertrag lediglich ruhen oder endgültig gekündigt werden soll.

Sonderkündigungsrecht, wenn der Fahrzeughalter verstirbt

Verstirbt innerhalb Ihrer Familie der Besitzer eines Fahrzeugs, geht die Kfz-Versicherung automatisch auf die Erben über. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dadurch erstmal nicht, denn die Versicherung ist an das Fahrzeug gebunden und nicht an den Fahrer. Der Versicherungsvertrag wird dann angepasst an die Risikomerkmale des neuen Halters. Entschließen sich die Erben dazu, das Fahrzeug abzumelden oder zu verkaufen, erlischt auch die Autoversicherung. Ähnlich sieht es aus, wenn nur ein Erbe das Fahrzeug übernimmt und auf seinen Namen neu anmeldet. Dann liegt ein so genannter Besitzerwechsel vor. Bei einem Besitzerwechsel steht dem Fahrzeughalter das Recht zu, eine andere Kfz-Versicherung zu wählen. Wer also auf jeden Fall die Kfz-Versicherung bei Todesfall des Halters ändern möchte, sollte einen Besitzerwechsel dokumentieren lassen.

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Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden

Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden

Hat Ihre Versicherung einen Schaden reguliert, den Sie an Ihrem oder einem fremden Fahrzeug verursacht haben, können Sie danach Ihren Versicherungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen außerordentlich kündigen. Warten Sie dafür den finalen Brief Ihres Versicherers ab, dass die Schadenregulierung offiziell abgeschlossen wurde. Denken Sie daran, dass alle Schäden Ihrer neuen Versicherung zur Berechnung des Schadenfreiheitsrabatts gemeldet werden. Ein Sonderkündigungsrecht hat übrigens auch Ihr Versicherer. Nach einem Schaden kann es also passieren, dass Sie ein Kündigungsschreiben Ihrer Versicherung erhalten.

Form einer Sonderkündigung

  1. Kündigung schriftlich einreichen: Eine Sonderkündigung muss immer schriftlich bzw. per Fax oder E-Mail bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Wer sicher gehen will, nutzt ein Einschreiben mit Rückschein.
  2. Kündigungsgrund angeben: In Ihrem Kündigungsschreiben müssen zwingend die Gründe für eine außerordentliche Kündigung angegeben werden.
  3. Kündigungsbestätigung einfordern: Damit Ihre außerordentliche Kündigung rechtswirksam wird, sollten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherung abwarten. Damit erhalten Sie die Bestätigung, dass die Versicherung Ihr Sonderkündigungsrecht akzeptiert.
In diesen Fällen ist eine Sonderkündigung ausgeschlossen

In diesen Fällen ist eine Sonderkündigung ausgeschlossen

Nicht in jedem Fall können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht geltend machen. Kein Sonderkündigungsrecht haben Sie in folgenden Fällen einer Beitragserhöhung:

  • Beitragserhöhung aufgrund Umzugs
    Ziehen Sie um und an Ihrem neuen Wohnort ist das Unfallrisiko deutlich höher, berechnet Ihre Versicherung aufgrund der neuen Regionalklasse einen höheren Beitrag.

  • Erhöhung der Kilometerleistung
    Sind Sie mehr Kilometer mit Ihrem Fahrzeug gefahren als bei Vertragsabschluss angegeben, kann sich dadurch der Beitrag erhöhen. Ihre Versicherung bietet mehr Leistungen an: Wurde der Beitrag erhöht, Sie erhalten aber parallel dazu zusätzliche Leistungen, läuft Ihr Vertrag weiter.

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  • 2 Finanztest 12/2022: Autoversicherung

    Testergebnis Autoversicherung: Beste Autoversicherung Deutschlands im Vergleich zum durchschnittlichen Beitragsniveau aller untersuchten Tarife – Ausgabe Finanztest 12/2022 (https://www.test.de/kfz-versicherungsvergleich-1575560-0/). Testsieger zum zehnten Mal in Folge in den Tests 11/2018, 12/2018, 11/2019, 12/2019, 11/2020, 12/2020, 11/2021, 12/2021, 11/2022 und im aktuellen Finanztest 12/2022. „Weit besser als der Durchschnitt“ in allen Tarifen für Kunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren, Alleinfahrer, 15.000 Kilometer im Jahr (Stand 8. November 2022). Je nach Alter sind die gewählten Schadenfreiheitsklassen 2, 15 und 35. Wohnort: mittlere Regionalklasse. Kein Wohneigentum (Haus), keine Garage und keine weiteren Verträge beim Versicherer.

  • 3 Preis-Leistungs-Versprechen und Wettbewerbsvergleich

    Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:

    Beitragsvergleich für: Hyundai i10, Erstzulassung: 2022, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2023, PLZ Halter: 12627, Fahrleistung: 11.000 km/Jahr, Abstellplatz: Grundstück, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (40) und Partner (40), Angestellter, SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF22/SF22, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 10.01.2023.
    Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH – Angebote der Anbieter Stand 10.01.2023.

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