So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) bei folgendem Fall: Ein Mann war am Karfreitag mit seinem Auto in einer Zone mit Tempolimit 30 unterwegs. Unter dem Verkehrszeichen war das Zusatzschild „Mo – Fr, 7 – 16 h“ angebracht und darüber hing das Schild „Schule“.
Der Autofahrer wurde mit 39 km/h geblitzt – also 9 km/h zu schnell. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert hierfür ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Dagegen wehrte sich der Mann und legte Einspruch ein. Sein Argument: Die Zusatzschilder würden sich eindeutig auf die tatsächlichen Schulzeiten beziehen – deshalb würde das Tempolimit an einem gesetzlichen Feiertag nicht gelten.
Tempo 30-Schilder mit Zusatzschild: Gelten sie auch an Feiertagen?
Das OLG Brandenburg sah das in seinem Beschluss vom 12. September 2019 anders – mit einer klaren Haltung zu Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen und ihrer Bedeutung: So dürften Verkehrsteilnehmer nicht selbst über die Gültigkeit von Verkehrszeichen entscheiden. Die Verkehrssicherheit habe oberste Priorität und deshalb immer Vorrang vor individuellen Beurteilungen.
Wörtlich argumentiert das Gericht:
„Im Interesse der Verkehrssicherheit dürfe es nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen bleiben, nach einer differenzierten Betrachtung selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der örtlichen Besonderheiten auch für auf Wochentage fallende gesetzliche Feiertage sinnvoll ist und gelten soll.“
Quelle: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.9.2019, Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 488/19 (1774/19)
Auch das Zusatzverkehrszeichen „Schule“ ändert daran nichts: Es informiert lediglich über den Grund der Tempobegrenzung und dient nicht dazu, die Gültigkeit des Tempolimits zu begrenzen.
Zusatzschilder und ihre Bedeutung: Verkehrssicherheit geht vor
Was Zusatzzeichen von Verkehrszeichen und ihre Bedeutung so schwierig macht: Die Rechtsprechung ist leider nicht einheitlich. Das Amtsgericht Wuppertal zum Beispiel entschied in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 (Az.: 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13), dass eine Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild „Schule“ sowie „Mo – Sa, 7 – 18 h“ versehen ist, nicht an Feiertagen gilt. Und damit komplett gegenteilig zum OLG Brandenburg.
Auch, wenn die Bedeutung von Zusatzzeichen oft missverstanden wird, sind sie bindend. Wenn Sie sich also das nächste Mal fragen „Was bedeutet diese Verkehrszeichenkombination für mich?“, ist die Antwort klar: Tempolimits mit Zusatzzeichen wie „Mo – Fr, 7 – 16 Uhr“ oder „Schule“ gelten auch an Feiertagen und während der Ferienzeit.
Missachten Sie diese Zusatzschilder im Straßenverkehr, drohen Bußgelder. Und das nicht zu knapp: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h gibt es einen Punkt in Flensburg. Fahren Sie 31 km/h oder mehr zu schnell, müssen Sie sogar mit einem Fahrverbot rechnen.
Zum Thema „Tempolimit vor Schulen“: Vor solchen Ort vom Gas zu gehen, macht an jedem Tag des Jahres Sinn – genauso wie vor Krippen, Kindergärten, Spielplätzen und Co. Denn viele Schulen bieten eine Ferienbetreuung an. Gleichzeitig sind Sport- und Spielplätze auf den Schulhöfen beliebte Treffpunkte von Kindern – welche im Straßenverkehr bekanntermaßen besonders gefährdet sind.
Fazit: Trotz mancher Diskussion sorgen Zusatzschilder für mehr Verständnis und Sicherheit im Straßenverkehr. Denn sie konkretisieren wichtige Vorgaben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine gute Fahrt!