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Alles Wissenswerte zur Kfz-Zulassung

Hier finden Sie Informationen zur KFZ-Zulassung.

Haben Sie ein Auto gekauft? Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug umgezogen oder haben Sie es verkauft? Fahren Sie Ihr Auto nur während eines bestimmten Zeitraums? Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder stilllegen? Oder wollen Sie ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen? In all diesen Fällen müssen Sie sich mit der Kfz-Zulassung befassen. Eine Auflistung aller Dokumente, die Sie für die Zulassung in vielen weiteren Fällen (z. B. von Anhängern und Fahrradträgern) benötigen, finden Sie beim Straßenverkehrsamt.

Kfz-Zulassung: So sind Sie gut vorbereitet

Für den Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle sollten Sie Zeit mitbringen. Um die Wartezeit zu verkürzen, lohnt es sich, den Termin vorab zu vereinbaren und alle benötigten Dokumente mitzubringen. Welche Unterlagen werden für die Kfz-Zulassung benötigt? Unsere Checklisten helfen Ihnen dabei, an alles zu denken.

  • Neues oder gebrauchtes Auto anmelden 

    Um das neue oder gebrauchte Auto anzumelden, müssen Sie diese gültigen Dokumente zur Kfz-Zulassungsstelle mitbringen:

    1. Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohneramtes)

    2. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

    3. eVB Nummer zur Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung (früher Doppelkarte)

    4. Bei Fahrzeug-Import aus dem Ausland: EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (Certificate of Conformity) zum Nachweis der Einhaltung europäischer Fahrzeugnormen

    5. Bei Gebrauchtwagen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung

    6. Bei Wiederzulassung abgemeldeter Fahrzeuge: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung

    7. Bei Neuwagen aus der EU: Einfuhrumsatzsteuererklärung

    8. Bei Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland: Vollgutachten einer technischen Prüfstelle bzw. COC-Papiere/Datenbestätigung des Herstellers

    9. Bei Einfuhr-Fahrzeugen von außerhalb der EU: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

    10. SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer durch das Finanzamt

    11. Bei Firmen- oder Vereinsfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Auszug aus dem Handelsregister bzw. Vereinsregister

    12. Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs auf einen Minderjährigen: schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise

    13. Wenn Sie einen Dritten beauftragen: Vollmacht und den Personalausweis des Fahrzeughalters sowie seinen eigenen Personalausweis

    14. Bei Oldtimern: Oldtimergutachten

  • Auto ummelden 

    Bei einem Halterwechsel eines Gebrauchtwagens und bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Ummeldung des Autos nötig. Zwar darf das bisherige Kennzeichen in beiden Fällen beibehalten werden. Dennoch müssen Sie das Fahrzeug ummelden und Ihre Fahrzeugpapiere umschreiben lassen. Die Gründe: Die Fahrzeugzulassung muss mit der neuen Adresse aktualisiert werden, da sich mit dem neuen Wohnort auch die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrags verändert. Folgende gültige Dokumente benötigen Sie für die Fahrzeug-Ummeldung bzw. den Halterwechsel bei der Kfz-Zulassungsstelle:

    1. Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohneramtes)

    2. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

    3. eVB-Nummer zur Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung (früher Doppelkarte)

    4. Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung

    5. Bei Kennzeichenwechsel: Bisheriges Nummernschild

    6. SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer durch das Finanzamt

    7. Wenn Sie einen Dritten beauftragen: Vollmacht und den Personalausweis des Fahrzeughalters sowie seinen eigenen Personalausweis 

  • Auto abmelden

    Eine Abmeldung des Fahrzeugs steht dann an, wenn Sie es weiterverkaufen, bis zu sieben Jahre stilllegen oder aufgrund von Altersschwäche verschrotten müssen. Manche Autofahrer melden ihren Pkw auch ab, weil sie ganz auf den öffentlichen Verkehr umsteigen. Die Abmeldung bzw. Stilllegung ist relativ einfach und kann im Gegensatz zur An- und Ummeldung auch per Post oder – bei Fahrzeugen, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden – online vorgenommen werden. Sie dürfen eine Drittperson mit der Abmeldung beauftragen: Eine Vollmacht ist nicht nötig.
    Für die klassische Abmeldung, auch Außerbetriebssetzung genannt, bei der Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen:

    1. Personalausweis

    2. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

    3. Die Kfz-Kennzeichen

    4. Verwertungsnachweis, falls die Kfz-Abmeldung endgültig ist (z. B. bei Verschrottung)

    Sobald Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, werden Ihnen zu viel bezahlte Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungsbeiträge zurückerstattet.

Checkliste für die Kfz-Zulassung

Neues oder gebrauchtes Auto anmelden

Alles auf einem Blick: Was Sie für Ihre Kfz-Zulassung nicht vergessen dürfen.

Checkliste für die Kfz-Zulassung (PDF)

Auto ummelden

Woran Sie beim Halterwechsel eines Gebrauchtwagens denken müssen.


Checkliste für die Kfz-Ummeldung (PDF)

Auto abmelden

Beim Verkauf, Stilllegen oder Verschrotten Ihres Autos an alles gedacht? 

Checkliste für die Kfz-Abmeldung (PDF)

Kann ich mein Kfz auch online zulassen?

Seit 01. Oktober 2019 können Sie Ihr Auto online anmelden, ummelden oder abmelden. Mehr als die Hälfte der deutschen Zulassungsbehörden bieten mittlerweile das sogenannte i-Kfz an – die internetbasierte Kfz-Fahrzeugzulassung. Mit den erweiterten Services der Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (kurz: i-Kfz 3) können Sie folgende Zulassungsvorgänge online erledigen:
Neuzulassung / Anmeldung eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs
  • Umschreibung (mit Wohnsitz- und/oder Halterwechsel
  • Außerbetriebssetzung / Abmeldung
  • Zusätzlich zu den Unterlagen, die Sie auch für eine Zulassung, Umschreibung oder Abmeldung vor Ort benötigen, müssen Sie für den Online-Service folgendes bereithalten:
  • neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen Ausweis-App „AusweisApp2“
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit einem verdecktem Sicherheitscode, der freigerubbelt wurde
Infografik über KFZ Kennzeichen und ihre Besonderheiten in der EU.

Wissenswertes zu Kfz-Kennzeichen

Mit einem Kfz-Kennzeichen wird Ihr Fahrzeug registriert und Ihnen als rechtmäßigen Halter zugeordnet. Es werden diverse Standard- und Sonderkennzeichen unterschieden. Allgemein sind auf dem Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungskennzeichen und die Erkennungsnummer eingetragen. Das aus maximal drei Buchstaben bestehende Unterscheidungskennzeichen steht für die Ortskennung bzw. den Verwaltungsbezirk. Die Erkennungsnummer besteht aus einem bis zwei Buchstaben und bis zu vier Zahlen.

Wunschkennzeichen

Das Wunschkennzeichen kann bei der Anmeldung oder Ummeldung bundesweit in der Kfz-Zulassungsstelle, online oder bei Neukauf durch das Autohaus reserviert und bestellt werden. Die Prozedur der An- und Ummeldung und die benötigten Dokumente bleiben gleich. Sie können einfach angeben, ob Sie ein zufälliges oder ein Wunschkennzeichen möchten. Welche Kennzeichen für Ihren Kennzeichenbezirk noch frei sind, weiß die zuständige Kfz-Zulassungsstelle.

Saisonkennzeichen

Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über benötigen, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es ist nur innerhalb einer gewissen Zeitspanne im Jahr und zwar mindestens zwei bis maximal elf Monaten gültig, dafür aber jedes Jahr. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie das Auto nicht fahren und müssen es auf Privatgelände abstellen.

Mit einem Saisonkennzeichen profitieren Sie bei uns von zahlreichen Vorteilen:

  • Sie sparen bei der Kfz-Versicherung, da wir den Versicherungsbeitrag für Saisonkennzeichen nur für den angemeldeten Zeitraum auf den Tag genau berechnen.

  • Ihr Fahrzeug bleibt auch außerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung beitragsfrei bei uns versichert.

  • Mit einer Teilkaskoversicherung von DA Direkt verzichten wir auf Ihre Selbstbeteiligung bei Schäden während der Stilllegung.

Versicherungsschutz bei DA Direkt

Bei einem Fahrzeugwechsel, einer Beitragserhöhung Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung und nach einem Schadenfall können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Bei DA Direkt ist dieser Wechsel schnell und einfach.

eVB-Nummer

Wenn Sie zu DA Direkt wechseln, erhalten Sie von uns eine siebenstellige eVB-Nummer, mit der wir Ihren Versicherungsschutz bestätigen. Zeitgleich stellen wir der Zulassungsbehörde einen Datensatz mit Ihren Versicherungsdaten zur Verfügung. Die eVB-Nummer benötigen Sie bei der Zulassung, Umschreibung und Wiederzulassung des Fahrzeugs.

Kfz-Zulassung: Das müssen Sie wissen

  • Für die Anmeldung von neuen oder gebrauchten Fahrzeugen müssen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle.

  • Bei Halterwechsel von Gebrauchtwagen und Umzug innerhalb Deutschlands steht eine Ummeldung des Autos bei der Zulassungsstelle an.

  • Kfz-Kennzeichen dürfen bundesweit auch nach einem Umzug weiter genutzt werden. Die Ummeldung bei der Zulassungsstelle entfällt jedoch nicht.

  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, bis zu sieben Jahre stilllegen oder verschrotten, ist eine Abmeldung nötig und auch per Post oder online möglich.

  • Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Versicherers und Voraussetzung für eine Zulassung oder Ummeldung des Pkw.

Häufige Fragen

  • Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Was muss drinstehen?

    Beauftragen Sie jemanden damit, die An-, Abmeldung oder Umschreibung Ihres Autos für Sie zu erledigen, muss derjenige folgendes zur Zulassungsstelle mitbringen:

    • Unterlagen für die Zulassung

    • Vollmacht mit Unterschrift

    • gültige Lichtbildausweise (des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers)

    Die Vollmacht muss unterschrieben sein und eine Einverständniserklärung enthalten, dass der Bevollmächtigte über mögliche ausstehende Kfz-Steuern und Nebenleistungen informiert werden darf. Eine kostenlose Vorlage für eine Vollmacht zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie z. B. auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes oder Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Dort finden Sie ebenfalls eine Vorlage für das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.

  • Wie erhalte ich bei der Kfz-Zulassung mein Wunschkennzeichen?

    Bei der Kfz-Zulassung können Sie Ihr Kennzeichen entweder aus mehreren Vorschlägen der Zulassungsbehörde wählen – oder ein Wunschkennzeichen angeben. Ob Ihre gewünschte Kombination noch verfügbar ist, erfahren Sie in der Zulassungsstelle oder online. Ist Ihr Wunschkennzeichen noch frei, können Sie es gegen eine Gebühr reservieren lassen – und die Nummernschilder gleich online mit bestellen. Wer die Nummernschilder lieber vor Ort kauft, findet Schildermacher häufig ganz in der Näher der Zulassungsbehörde.

  • Kann ich mein Auto auch ohne TÜV zulassen?

    Eine Zulassung ohne TÜV, also der Hauptuntersuchung durch eine Prüforganisation, ist nur in wenigen Ausnahmen möglich. Grundsätzlich gilt: Wurde das Fahrzeug vor mehr als drei Jahren zum ersten Mal zugelassen, benötigen Sie eine Nachweis über die Hauptuntersuchung, um Ihr Fahrzeug zuzulassen. Eine Ausnahme sind Neuwagen: Da Sie ab der Erstzulassung erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung müssen, brauchen Sie bei der Zulassung keine TÜV-Bescheinigung vorlegen. Eine weitere Ausnahmen sind Kurzzeitkennzeichen. Mit dem gelben Kennzeichen können Autos zwar kurzfristig ohne TÜV zugelassen werden, allerdings dürfen Sie ohne Hauptuntersuchung nur bis zur nächsten Werkstatt oder Prüfstelle fahren. Zusätzlich benötigen Sie für ein Kurzzeitkennzeichen eine eVB-Nummer.

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