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Wissenswertes zum Kurzzeitkennzeichen – gut versichert bei Probefahrten

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles zum Kurzzeitkennzeiche

Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug - das Wichtigste auf einen Blick

  • Für Probe- oder Überführungsfahrten

  • Hauptuntersuchung in der Regel erforderlich

  • An ein Fahrzeug gebunden

  • 5 Tage gültig – Ablaufdatum auf dem Schild

  • Vom Versicherungsnehmer nutzbar

Themen in diesem Ratgeber:

Wann ist ein Kurzzeitkennzeichen notwendig?

Wann ist ein Kurzzeitkennzeichen notwendig?

Wer mit einem Fahrzeug eine Probefahrt machen möchte, obwohl das Fahrzeug nicht angemeldet ist, kann dafür das Kurzzeitkennzeichen nutzen. Anders als das rote Kennzeichen kann ein Kurzzeitkennzeichen von Privatpersonen beantragt werden. Auch wenn Sie ein gekauftes Fahrzeug nach Hause überführen möchten, brauchen Sie für diese Fahrt ein Kurzzeitkennzeichen. Für alle anderen Fahrten ist der Gebrauch von Kurzzeitkennzeichen verboten.  

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für ein bestimmtes und verkehrstaugliches Fahrzeug genutzt werden. Das Fahrzeug muss daher über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen und einen Werktag vorher abgemeldet worden sein. Der Halter muss eine so genannte elektronische Versicherungsbestätigung (die eVB-Nummer) vorzeigen, wenn er bei der Zulassungsstelle das Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte. Diese dient als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.

Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, kann das Fahrzeug nur mit einer Einschränkung zugelassen werden. Dann ist die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Prüfstelle erlaubt. Oder auch zu einer Reparatur, wenn Mängel bei der Hauptuntersuchung festgestellt wurden, das Fahrzeug aber immer noch als verkehrstauglich eingestuft ist. Fahrzeuge, die von einer Prüfstelle als verkehrsuntauglich eingestuft wurden, dürfen nicht mehr bewegt werden.

Wie lange ist das Kennzeichen gültig und wie hoch sind die Kosten?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig, das Ablaufdatum ist auf dem gelben Rand rechts ersichtlich. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag, an dem Sie das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Die Kosten für das Kennzeichen setzen sich zusammen aus den Gebühren bei der Zulassungsstelle, den Kosten für die Prägung des Schildes und den Versicherungskosten. Für Gebühren und Prägung müssen Sie mit 25 bis 35 Euro rechnen – je nach Gebührenordnung. Versichern Sie das Fahrzeug später beim gleichen Versicherer, erhalten Sie ein Kurzzeitkennzeichen oft umsonst. Sonst können Beiträge von 30 bis 150 Euro anfallen. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Versicherung zu den Konditionen.
Wie wird ein Kurzzeitkennzeichen beantragt?

Wie wird ein Kurzzeitkennzeichen beantragt?

Das Kennzeichen kann sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Lassen Sie sich zunächst von Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer geben. In der Regel können Sie dies telefonisch machen.

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer nächstgelegenen Zulassungsstelle oder der Zulassungsstelle am Standort des Verkäufers. Legen Sie bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente vor:

  • eVB-Nummer
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
Wenn Sie für eine andere Person handeln, benötigen Sie zusätzlich eine Vollmacht. Die Zulassungsstelle druckt Ihnen die Kurzzeitkennzeichen-Nummer aus, mit der Sie zum Schilderdienst gehen können. Schilderdienste befinden sich meistens direkt neben der Zulassungsstelle. Gehen Sie dann mit dem Kurzzeitkennzeichen wieder zurück zur Zulassungsstelle und lassen Sie dieses stempeln. Nachdem Sie das Kennzeichen am Fahrzeug befestigt haben, können Sie damit fünf Tage lang fahren.

Übrigens: Genauso, wie Sie Ihr Auto online anmelden können, können Sie auch Ihr Kurzzeitkennzeichen online bestellen. In diesem Fall übernimmt ein Anbieter den Weg zur Zulassungsstelle für Sie. Sie bezahlen in der Regel sofort per PayPal oder Online-Überweisung. Nachteil: Die Lieferung erfolgt zwar üblicherweise per Express-Post, dennoch verlieren Sie mindestens einen Tag der Gültigkeitsdauer und Sie müssen die Leistung des Anbieters zusätzlich bezahlen.
Wie ist das Fahrzeug versichert?

Wie ist das Fahrzeug versichert?

Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen sind in der Regel nur über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden bei anderen, Schäden am eigenen Auto müssen selbst gezahlt werden. Es ist aber auch möglich, für das Kurzzeitkennzeichen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, sie muss aber eigens beantragt werden. Dies ist sinnvoll bei Neu- oder Jahreswagen, die über eine größere Strecke überführt werden sollen. Die Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden am eigenen Wagen ab, die durch einen Unfall (auch selbstverschuldet) entstehen sowie Schäden durch Vandalismus.
 

Was ist der Unterschied zu einem roten Kennzeichen und einem Saisonkennzeichen?

Das rote Kennzeichen wird von den Straßenverkehrsämtern ausschließlich an Händler für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben. Diese können mehrmals an unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden.

Ein Saisonkennzeichen ist sinnvoll, wenn ein Fahrzeug (zum Beispiel ein Motorrad, ein Wohnmobil oder ein Cabriolet) nicht das ganze Jahr genutzt wird. Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist für einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) begrenzt. Dieser Zeitraum ist nicht erweiterbar und er wird rechts auf das Kennzeichen geprägt. Das Fahrzeug muss nach dem angegebenen Zeitraum auf Privatgrund stehen.

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    Beitragsvergleich für: Hyundai i10, Erstzulassung: 2022, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2023, PLZ Halter: 12627, Fahrleistung: 11.000 km/Jahr, Abstellplatz: Grundstück, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (40) und Partner (40), Angestellter, SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF22/SF22, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 10.01.2023.
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