
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung: Das steckt dahinter

Das Wichtigste in Kürze
-
Versicherer sprechen von einer laufenden Behandlung, wenn Ihr Zahnarzt bereits mit der Behandlung Ihrer Zähne begonnen hat. Eine angeratene Behandlung bedeutet hingegen, dass eine Diagnose gestellt wurde oder ein Heil- und Kostenplan vorliegt.
-
Eine Zahnzusatzversicherung bei laufender oder angeratener Behandlung abzuschließen, ist bei vielen Versicherern möglich, allerdings ist diese dann nicht mit versichert.
-
Einige wenige Tarife greifen bei bereits laufender Behandlung – dazu zählt auch die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe von DA Direkt.
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei laufender oder angeratener Behandlung?
Wenn Patienten zum ersten Mal Zahnersatz oder eine andere aufwendige Zahnbehandlung benötigen, überlegen viele, noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Doch meistens ist es dafür zu spät. Warum das so ist und welche Möglichkeiten es gibt, bei laufender Behandlung doch noch eine Zahnzusatzversicherung zu finden, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Grundsätzlich gilt: Angeratene, beabsichtigte oder laufende Behandlungen sind in der Regel nicht mitversichert. Einige Ausnahmen gibt es dennoch.
Loading component...
Loading component...
Loading component...
Loading component...
Loading component...
Loading component...
Häufige Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Loading component...
Loading component...
Loading component...
Loading component...
Marlis Reisenauer, 30.06.2025