Wann ist ein Schaden ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden am Auto liegt vor, wenn nach einem Unfall oder einem Parkmanöver an den beteiligten Fahrzeugen nur kleine, oberflächliche Dellen, Kratzer oder Schrammen zu sehen sind. Deren Reparatur darf nicht mehr als 700 bis 750 Euro kosten. Wichtig: Es dürfen keine Personen verletzt worden sein.
Was versteht man unter einem Parkschaden?
Dabei handelt es sich um einen Schaden an einem geparkten Fahrzeug. Sind nur kleine Blechschäden an der Oberfläche zu erkennen, ist es wahrscheinlich ein Bagatellschaden. Die Reparaturkosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Wann muss man einen Bagatellschaden am Auto melden?
Wenn Sie den Schaden verursacht haben, melden Sie ihn am selben Tag Ihrer Kfz-Versicherung. Für die Versicherung ist es hilfreich, wenn Sie den Schaden mit Fotos oder Videos dokumentiert und einen kurzen Unfallbericht geschrieben haben.
Ist ein Gutachten erforderlich?
Ein ausführliches Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht unbedingt erforderlich. Hier reicht der Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt für die Versicherung aus, um die Kosten für den Schaden zu übernehmen. Mit einem Kurzgutachten können Sie sich allerdings Klarheit darüber verschaffen, ob tatsächlich nur eine kleine Delle ausgebessert werden muss oder ob sich dahinter größere Schäden verbergen.
Wer zahlt den Gutachter bei einem Bagatellschaden?
Die Versicherungen bezahlen ausführliche Gutachten nur, wenn die Schadenshöhe mehr als 700 Euro beträgt. Wollen Sie als Geschädigter auch bei einem Bagatellschaden einen Gutachter beauftragen, müssen Sie die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Ergibt zum Beispiel ein Kurzgutachten, dass es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt, übernimmt die Versicherung des Verursachers auch die Kosten für das Kurzgutachten selbst.
Entsteht durch den Bagatellschaden eine Wertminderung am Auto?
Nein. Da es nur um oberflächliche Lackschäden am Kfz geht, wirken sich diese nicht negativ auf den Wert des Fahrzeugs aus. Daher fällt keine Wertminderung an. Übrigens: Bagatellschäden am Auto müssen Sie beim Verkauf des Wagens nicht angeben. Ihr Auto gilt nach einem kleinen Blechschaden auch nicht als Unfallfahrzeug.