Bagatellschaden am Auto: So handeln Sie bei kleinen Lackkratzern
Das Wichtigste in Kürze
- Als Bagatellschäden am Auto gelten kleine oberflächliche Kratzer im Lack oder Dellen im Blech, deren Reparatur nicht mehr als 700 bis 750 Euro kostet.
- Sie müssen nach einem Bagatellschaden nicht die Polizei rufen; allerdings sind Sie verpflichtet, den Geschädigten zu verständigen.
- Sie begehen Fahrerflucht, wenn Sie sich vom Unfallort entfernen, bevor Sie den Geschädigten kontaktiert haben.
- Haben Sie einen Bagatellschadenverursacht, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur am anderen Fahrzeug.
Was ist ein Bagatellschaden?
Beim Ausparken ein Fahrzeug touchiert und schon ist es passiert: Auf der Karosserie sind Kratzer und Dellen zu sehen. In den meisten Fällen handelt es sich dann um einen Bagatellschaden am Auto. Was das genau ist, wie Sie sich nach dem Unfall richtig verhalten und wann Ihre Kfz-Versicherung zahlt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Definition "Bagatellschaden" beim Auto
Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um einen kleinen Blechschaden, bei dem nur die Oberfläche der Karosserie betroffen ist. Voraussetzung: Beim Unfall wurde keine Person verletzt. Im Normalfall müssen Sie die Polizei deswegen nicht verständigen.
Wie sieht ein Bagatellschaden aus?
Beispiele für Kfz-Bagatellschäden:
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kleine Kratzer am Autolack
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leichte Dellen am Autoblech
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minimale Schrammen an der Karosserie
Bagatellschäden passieren meistens, wenn Autofahrer am Parkplatz mit ihrem Wagen rangieren oder wenn sie an der Ampel losfahren und dabei ein anderes Fahrzeug berühren. Sie entstehen aber auch oft, wenn Fahrer beim Ein- oder Ausparken gegen Mauern, Bäume, Verkehrsschilder, Zäune oder Poller stoßen oder diese streifen.
Gibt es eine Bagatellschadengrenze?
Für einen Bagatellschaden am Auto ist die Kostengrenze nicht gesetzlich festgelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte allerdings im Jahr 2004 in einem Urteil einen maximalen Betrag von 700 Euro fest. Andere Gerichte setzten 750 Euro als Obergrenze fest. Daran orientieren sich die meisten Versicherungen bis heute. Sie sprechen von einem Bagatellschaden, wenn die Reparaturkosten 700 bis 750 Euro nicht überschreiten.
Wie erkennt man einen Bagatellschaden am Auto?
Als Laie sehen Sie oft nicht auf den ersten Blick, ob ein Bagatellschaden oder eine größere Beschädigung am Fahrzeug vorliegt. Hier kann Ihnen ein professioneller Kfz-Gutachter weiterhelfen. Für ein ausführliches Gutachten zahlen Sie mindestens 400 Euro – das ist manchmal mehr als für die Reparatur des Bagatellschadens anfallen würde. Außerdem übernehmen Kfz-Versicherungen die Kosten für einen Gutachter erst ab einer Schadenshöhe von mehr als 700 Euro.
Kostenvoranschlag und Kurzgutachten bei einem Bagatellschaden
Bei einem Bagatellschaden wenden Sie sich am besten an Ihre Kfz-Werkstatt und bitten um einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Diesen leiten Sie an die Versicherung des Unfallverursachers weiter. Bei einem selbst verschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug, sprechen Sie Ihre Kfz-Versicherung an – die Vollkaskoversicherung kommt in solchen Fällen für die Schäden auf. Dann fällt in der Regel eine Selbstbeteiligung und Sie werden in der Schadenfreiheitsklasse zurückstuft. Manchmal ist in einem solchen Fall eine selbst gezahlte Smart-Repair Ausbesserung günstiger.
Auch mit einem Kurzgutachten lässt sich die Schadenshöhe richtig einschätzen. Dieses fällt nicht so umfangreich wie ein „richtiges“ Gutachten aus und kostet ca. 50 bis 150 Euro. Dafür müssen Sie in der Regel selbst aufkommen.
Stellt der Gutachter fest, dass es sich um mehr als nur einen Bagatellschaden handelt, erstellt er nach Absprache ein „richtiges“ Gutachten und die Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten für das Gutachten.
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Was ist bei einem Bagatellschaden zu tun?
Bagatellschäden am Auto entstehen meistens entweder im fließenden Verkehr oder auf dem Parkplatz. In den folgenden Absätzen erklären wir, was in den unterschiedlichen Situationen jeweils zu tun ist:
Bagatellschaden nach einem Unfall
Sie haben beim Losfahren an der Ampel einen Stoß von hinten gespürt. So gehen Sie vor:
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Bleiben Sie sofort stehen und halten Sie auch den beteiligten Fahrer an.
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Sichern Sie die Unfallstelle und prüfen Sie den Schaden. Haben Sie auf Anhieb erkannt, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, räumen Sie die Straße und fahren Sie zur Seite.
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Dokumentieren Sie den Schaden – fotografieren Sie die Kratzer oder Dellen und fertigen Sie einen Unfallbericht an.
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Tauschen Sie Adressen, Telefonnummern und Daten der Kfz-Versicherung mit dem Unfallgegner aus.
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Der Unfallverursacher meldet seiner Kfz-Versicherung den Bagatellschaden noch am selben Tag.
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Können Sie sich mit Ihrem Unfallgegner nicht einigen, wer am Unfall schuld ist, rufen Sie die Polizei. Ein Unfallbericht klärt möglicherweise die Schuldfrage. Bestehen weiterhin Zweifel, entscheidet ein Gericht darüber. Die Versicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallgegners und entscheidet, ob und welche Kosten sie übernimmt. Dagegen können Sie sich wehren, indem Sie einen Anwalt einschalten und bei Gericht eine Klage einreichen.
Bagatellschaden auf dem Parkplatz
Beim Ausparken berühren Sie das Fahrzeug, das neben Ihnen auf dem Parkplatz steht. Das sollten Sie als Nächstes tun:
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Stellen Sie Ihr Auto ab und versuchen Sie den Fahrer des anderen Wagens ausfindig zu machen.
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Stehen Sie auf einem Supermarkt-Parkplatz oder in der Nähe von Geschäften, lassen Sie den Fahrer mit dem entsprechenden Autokennzeichen an der Information ausrufen.
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Haben Sie den Fahrer nicht gefunden, müssen Sie mindestens 30 Minuten auf dem Parkplatz auf ihn warten.
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Dokumentieren Sie die Schäden an beiden Fahrzeugen für die Kfz-Versicherungen und notieren Sie die Uhrzeit.
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Erscheint der Fahrer nach der vorgegebenen Wartezeit nicht, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Unfall der Polizei zu melden. Ein Zettel mit Ihren Daten, den Sie hinter die Windschutzscheibe klemmen, reicht nicht aus. Die Polizei nimmt Ihre Personalien auf und informiert den Fahrzeughalter.
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Melden Sie als Verursacher des Unfalls den Schaden umgehend Ihrer Kfz-Versicherung.
Wann muss man bei einem Bagatellschaden die Polizei rufen?
Bei Bagatellschäden am Auto müssen Sie nicht unbedingt die Polizei einschalten, damit diese den Schaden aufnimmt. Rufen Sie die Einsatzkräfte trotzdem, handelt es sich um eine sogenannte technische Hilfeleistung. Diese kann Sie sogar etwas kosten.
In diesen Fällen brauchen Sie auch bei einem Bagatellschaden die Polizei:
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Sie bemerken, dass der Unfallverursacher Alkohol getrunken oder unter Drogeneinfluss steht.
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Sie gehen davon aus, dass es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt, der Unfallverursacher wiegelt jedoch ab.
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Sie und Ihr Unfallgegner können nicht eindeutig sagen, wer am Unfall schuld ist.
Vorsicht bei Mietwagen: In Ihrem Vertrag ist festgelegt, ob Sie die Polizei auch bei einem Bagatellschaden am Mietwagen hinzuziehen müssen. Manche Autoverleiher verlangen, dass Sie nach einem Unfall mit dem Mietwagen immer die Polizei rufen.
Unfallflucht bei Bagatellschaden am Auto
Wenn Sie als Verursacher den Unfallort verlassen, ohne den Geschädigten zu informieren, begehen Sie Fahrerflucht – auch bei einem Bagatellschaden. Das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Schlimmstenfalls droht Ihnen nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Hinzu kommen Geldstrafen (abhängig von der Höhe des Schadens), Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von mehreren Monaten.
Sind Sie dennoch unerlaubt vom Unfallort weggefahren, zeigen Sie sich nachträglich selbst innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei an. Bei einem Bagatellschaden wird möglicherweise von einer Strafe abgesehen.
Übrigens: Haben Sie den Schaden nicht bemerkt und sich deshalb vom Unfallort entfernt, liegt kein vorsätzliches Handeln vor und Sie können sich nicht der Fahrerflucht schuldig machen. Schalten Sie am besten einen Anwalt ein. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, sollten Sie darauf vorbereitet sein: Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie den Schaden nicht bemerkt haben oder bemerken konnten.
Bagatellschaden der Kfz-Versicherung melden
Wer zahlt bei einem Bagatellschaden? Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten und ein Bagatellschaden an Ihrem Auto entsteht, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Reparatur. Sind Sie selbst für den Schaden an Ihrem Fahrzeug verantwortlich, bezahlt Ihre Vollkaskoversicherung.
Kann man einen Bagatellschaden ohne Versicherung regeln?
Bei kleinen selbst verursachten Blechschäden an Ihrem Fahrzeug, ist es manchmal günstiger, die Reparaturkosten selbst zu zahlen. Dann müssen Sie nicht Ihre Vollkaskoversicherung heranziehen. Der Grund: Jeder Schaden, den Sie verursachen und Ihrer Kfz-Versicherung melden, kann Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse bringen. Dann steigt Ihr Versicherungsbeitrag und ist – aufs ganze Jahr gerechnet – eventuell höher als die Kosten für die Ausbesserung einer kleinen Delle.
Ob Sie einen Bagatellschaden der Autoversicherung melden oder selbst dafür aufkommen, hängt auch von Ihrer Selbstbeteiligung ab. Das ist die Summe, die Sie selbst übernehmen, wenn es zu einem Schaden kommt. Im Falle eines Bagatellschadens können die Kosten geringer ausfallen als die vereinbarte Selbstbeteiligung. Dann zahlen Sie die Rechnung sowieso selbst.
Beispiel: Sie haben mit Ihrer Kfz-Versicherung eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart. Die Reparatur des Bagatellschadens an Ihrem Auto kostet 150 Euro. Ihre Versicherung übernimmt allerdings nur den Betrag, der über die Selbstbeteiligung von 300 Euro hinausgeht. Die Reparaturkosten von 150 Euro müssen Sie daher selbst bezahlen.
Häufige Fragen und Antworten rund um Bagatellschäden am Auto
Wann ist ein Schaden ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden am Auto liegt vor, wenn nach einem Unfall oder einem Parkmanöver an den beteiligten Fahrzeugen nur kleine, oberflächliche Dellen, Kratzer oder Schrammen zu sehen sind. Deren Reparatur darf nicht mehr als 700 bis 750 Euro kosten. Wichtig: Es dürfen keine Personen verletzt worden sein.
Was versteht man unter einem Parkschaden?
Dabei handelt es sich um einen Schaden an einem geparkten Fahrzeug. Sind nur kleine Blechschäden an der Oberfläche zu erkennen, ist es wahrscheinlich ein Bagatellschaden. Die Reparaturkosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Wann muss man einen Bagatellschaden am Auto melden?
Wenn Sie den Schaden verursacht haben, melden Sie ihn am selben Tag Ihrer Kfz-Versicherung. Für die Versicherung ist es hilfreich, wenn Sie den Schaden mit Fotos oder Videos dokumentiert und einen kurzen Unfallbericht geschrieben haben.
Ist ein Gutachten erforderlich?
Ein ausführliches Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht unbedingt erforderlich. Hier reicht der Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt für die Versicherung aus, um die Kosten für den Schaden zu übernehmen. Mit einem Kurzgutachten können Sie sich allerdings Klarheit darüber verschaffen, ob tatsächlich nur eine kleine Delle ausgebessert werden muss oder ob sich dahinter größere Schäden verbergen.
Wer zahlt den Gutachter bei einem Bagatellschaden?
Die Versicherungen bezahlen ausführliche Gutachten nur, wenn die Schadenshöhe mehr als 700 Euro beträgt. Wollen Sie als Geschädigter auch bei einem Bagatellschaden einen Gutachter beauftragen, müssen Sie die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Ergibt zum Beispiel ein Kurzgutachten, dass es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt, übernimmt die Versicherung des Verursachers auch die Kosten für das Kurzgutachten selbst.
Entsteht durch den Bagatellschaden eine Wertminderung am Auto?
Nein. Da es nur um oberflächliche Lackschäden am Kfz geht, wirken sich diese nicht negativ auf den Wert des Fahrzeugs aus. Daher fällt keine Wertminderung an. Übrigens: Bagatellschäden am Auto müssen Sie beim Verkauf des Wagens nicht angeben. Ihr Auto gilt nach einem kleinen Blechschaden auch nicht als Unfallfahrzeug.
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Beitragsvergleich für: Opel Crossland X 1.2, Erstzulassung: 01.12.2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 01.12.2024, PLZ Halter: 60327, Fahrleistung: 16.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (40) und Partner (39), SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 01.12.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 27.11.2024.