Zahnarzt-Kosten: Das zahlen Sie für eine Zahnbehandlung
Das Wichtigste in Kürze
Die Zahnarzt-Kosten ergeben sich aus dem Zahnarzthonorar sowie den Material- und Laborkosten.
Es gibt zwei Grundlagen für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen: der BEMA für Kassenleistungen und die GOZ für Privatleistungen.
Von Zahnvorsorge bis Wurzelbehandlung – für viele Zahnprobleme gibt es Behandlungsmöglichkeiten, die die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) komplett oder zum Teil bezahlen.
Beim Zahnersatz beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Festzuschuss in Höhe von mindestens 60 Prozent der Regelversorgung an den Kosten – wenn Ihr Bonusheft gepflegt ist, übernehmen sie bis zu 75 % der Kosten der Regelversorgung.
So setzen sich die Zahnarzt-Kosten zusammen
Zahnfüllung, Krone, Implantat – die Preise beim Zahnarzt variieren sehr stark. Denn jede Behandlung ist individuell auf den Patienten abgestimmt. Gleichzeitig hängen die Kosten von der Zahnarztpraxis ab, die Sie aufsuchen.
Vor jeder größeren Behandlung erstellt Ihnen Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Darin sind die einzelnen Leistungen und die dabei voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeführt. Ob für Zahnersatz oder Füllungen – die Zahnarzt-Kosten setzen sich zusammen aus:
- Zahnarzt-Honorar
- Material- und Laborkosten
Es gibt für das Zahnarzt-Honorar zwei Abrechnungsgrundlagen:
- BEMA (Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen): Darin sind alle vertragszahnärztlichen Leistungen aufgeführt, die die gesetzlichen Krankenkassen komplett oder anteilig erstatten. Bei den einzelnen Behandlungen ist ein Maximalbetrag für Material- und Honorarkosten festgelegt. Die Zahnarzt-Kosten für gleiche vertragszahnärztliche Leistungen unterscheiden sich daher nicht bei den einzelnen Praxen.
- GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte): Sie ist die Grundlage für die Abrechnung des Arztes, wenn es sich um eine Privatleistung handelt, die Sie selbst bezahlen müssen. Für schwierige und aufwändige Behandlungen sieht die GOZ einen erhöhten Steigerungsfaktor vor. Das bedeutet: Der Zahnarzt multipliziert den Gebührensatz einer Behandlung mit einem Faktor, der zwischen 1 und 3,5 liegt. Üblicherweise wird für das Honorar der Regelsatz von 2,3 zugrunde gelegt. Je nachdem, wie der Zahnarzt den Aufwand einschätzt, kann er einen höheren Faktor ansetzen. Somit ergeben sich bei Privatleistungen größere Preisunterschiede.
Die Laborkosten – ein wesentlicher Faktor bei Zahnarzt-Kosten
Die Laborkosten sind in den Gebührenordnungen nicht enthalten und kommen zum Zahnarzt-Honorar dazu. Vor allem beim Zahnersatz, aber auch bei Inlays (Einlagefüllungen) machen sie einen Großteil der Kosten aus. Manche Zahnärzte betreiben ein eigenes Labor, das an ihre Praxis angeschlossen ist. Andere arbeiten mit einem eigenständigen Dentallabor, einem sogenannten Fremdlabor, zusammen. Da die Laborpreise kaum reguliert sind, fallen sie unterschiedlich hoch aus.
Tipp: Denken Sie, dass Ihre Zahnarzt-Kosten zu hoch sind? Holen Sie eine zweite Meinung ein. Am besten bei einem Zahnarzt, der mit einem anderen Labor zusammenarbeitet. So fällt Ihnen deutlich auf, wo die Preisunterschiede liegen.
Welche Zahnbehandlung zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen oder beteiligen sich, teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen, an den Zahnarzt-Kosten für
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regelmäßige Kontrolluntersuchungen
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Karies- und Parodontosebehandlungen
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die Regelversorgung beim Zahnersatz
Wieviel Prozent übernimmt die Krankenkasse bei Zahnersatz?
Ob Krone, Brücke oder Zahnprothese – die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Zahnarzt-Kosten. Dabei wenden sie das Festzuschuss-System an. In der offiziellen Festzuschuss-Richtlinie sind rund fünfzig verschiedene Befunde aufgelistet. Zu diesen ist jeweils die sogenannte Regelversorgung, also Standardtherapie, festgelegt. Daraus ist ersichtlich, welche Art von Zahnersatz eine Kassenleistung ist.
Vor einer aufwändigen Behandlung reichen Sie Ihren Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse ein. Je nach Befund ermittelt sie den Festzuschuss, den sie Ihnen zahlt. Das sind in der Regel 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Haben Sie in den vergangenen Jahren Ihr Bonusheft regelmäßig geführt, erhöht sich der Festzuschuss
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nach fünf Jahren auf 70 Prozent und
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nach zehn Jahren auf 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Die Krankenkassen unterscheiden drei Versorgungsarten:
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Regelversorgung: Das ist laut Sozialgesetzbuch eine Zahnbehandlung, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Zur Regelversorgung oder Kassenleistung gehören demnach nur notwendige Leistungen in ihrer Grundform. Als Versicherter haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese Standardtherapie.
Beispiel: Für Kronen, Brücken oder Prothesen im Seitenzahnbereich ist Nicht-Edelmetall die Regelversorgung. Ihre Krankenkasse übernimmt etwa für eine Metallkrone mindestens 60 Prozent der Zahnarzt-Kosten dieser Regelversorgung.
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Gleichartige Versorgung: Möchten Sie eine höherwertige Variante der Regelversorgung, sprechen die Krankenkassen von einer „gleichartigen Versorgung“. Sie erhalten den Festzuschuss für die Zahnarzt-Kosten, der in der Regelversorgung vorgesehen ist. Was aber darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Das ist der sogenannte Eigenanteil.
Beispiel: Bei einem fehlenden Zahn im Seitenbereich ist eine Metallkrone oder -brücke in der Regelversorgung vorgesehen. Wollen Sie sich diese keramisch verblenden lassen, handelt es sich um eine „gleichartige Versorgung“, da es immer noch um eine Krone oder Brücke geht. Von der Krankenkasse bekommen Sie weiterhin den Festzuschuss. Die zusätzlichen Kosten für die Keramik-Verblendung rechnet der Zahnarzt aber privat ab, da sie eben keine Kassenleistung ist.
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Andersartige Versorgung: Davon sprechen die Krankenkassen, wenn Sie sich für eine komplett andere Behandlung entscheiden, als sie die Regelversorgung für Ihren Befund vorsieht. Der Zahnarzt rechnet die Behandlung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Privatleistung ab. Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie weiterhin nur den Festzuschuss für die Regelversorgung.
Beispiel: Fehlt Ihnen ein Zahn, kommt Ihre Krankenkasse laut Regelversorgung anteilig für Brücken oder Kronen auf. Wählen Sie stattdessen ein teureres Zahnimplantat, übernimmt Ihre Krankenkasse dafür nicht die Kosten. Sie erhalten nur einen Festzuschuss für den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Das sind 60 Prozent der Regelversorgung. Egal, ob Sie sich also für eine Krone oder ein Implantat entscheiden, Ihre Krankenkasse zahlt den gleichen Betrag.
Vor allem bei gleichartigen und andersartigen Versorgungen kann Ihr Eigenanteil sehr hoch ausfallen. Haben Sie bereits eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, senkt sich Ihr Eigenanteil – je nach Tarif um bis zu 100 Prozent.
Was kostet eine Zahnfüllung?
Die Kosten für eine Zahnfüllung sind abhängig von der Größe des Zahnlochs, der Stelle im Gebiss, der Art der Füllung, vom Material und Ihren persönlichen Wünschen an Ästhetik und Haltbarkeit.
Amalgamfüllungen sind die günstigsten Zahnfüllungen und kommen bei größeren Schäden im Seiten- und Backenzahnbereich infrage. Sie kosten zwischen 20 und 40 Euro. Allerdings sind Amalgamfüllungen umstritten und werden Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren nicht mehr empfohlen.
Bei kleineren Defekten im Frontzahnbereich raten Ärzte in der Regel zu zahnfarbenen Kompositfüllungen. Und was kostet so eine Kunststofffüllung beim Zahnarzt? Je nach Größe müssen Sie für diese weiße Füllung zwischen 60 und 200 Euro bezahlen.
Große Einlagefüllungen aus Keramik, die im Labor hergestellt werden, sind besonders kostspielig. Für ein solches Zahn-Inlay müssen Sie mit Kosten von ca. 350 bis 550 Euro rechnen.
Welche Zahnfüllung zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zum Beispiel die Kosten für
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Kunststoff- oder Kompositfüllungen im Frontzahnbereich
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Amalgamfüllungen im Seiten- und Backenzahnbereich
Ob Sie bei einem Inlay mit der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse rechnen können und wann die Zahnzusatzversicherung einspringt – das erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten für Zahnfüllungen.
Was kostet eine Zahnkrone?
Sind Ihre Zähne durch Karies stark geschädigt, empfiehlt Ihnen Ihr Zahnarzt möglicherweise, die Zähne überkronen zu lassen. Die Krone umhüllt den Rest des vorhandenen Zahns und schützt ihn vor weiterer Zerstörung. Die Preise variieren stark. Die Kosten für eine Krone pro Zahn hängen von verschiedenen Faktoren ab wie
- Größe (Voll- oder Teilkrone)
- Eingliederung in die Zahnreihe (per Stift, zementiert oder als Implantatkrone)
- Material (Zirkon-, Gold- oder Vollkeramikkrone)
- Farbe (metall- oder zahnfarben)
- Stelle (Krone für den Backenzahn oder im Frontbereich)
Eine Jacketkrone oder Vollkeramikkrone kostet ca. 700 bis 1.000 Euro und eignet sich vor allem für die Frontzähne. Die Kosten für eine Zirkonkrone liegen zwischen 500 und 2.000 Euro. Das Verfahren, solche Kronen herzustellen, ist besonders aufwändig. Damit lassen sich auch einzelne Zähne im Seitenzahnbereich ersetzen. Eine Zahnkrone aus Gold kostet etwa 700 Euro.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Zahnkronen?
Ihre Krankenkasse zahlt je nach Befund nur einen Festzuschuss für Ihre Zahnkrone. Das sind im Rahmen der Regelversorgung 60 Prozent der Zahnarzt-Kosten der Regelversorgung. Meistens geht jedoch die Behandlung, die der Zahnarzt empfiehlt, über diese Standardversorgung hinaus.
Warum sich dann eine Zahnzusatzversicherung für Sie so richtig lohnt und was es kostet, eine Zahnkrone zu erneuern, lesen Sie in unserem Ratgeber „Das dürfen Zahnkronen kosten“.
Was kostet eine Zahnbrücke?
Die Kosten für Zahnbrücken variieren je nach Art, Material, Größe, Form und Befestigung. Hinzu kommen noch relativ hohe Laborkosten. So zahlen Sie zum Beispiel für eine vollverblendete Brücke aus Nicht-Edelmetall auf zwei natürlichen Zähnen zwischen 700 und 1.500 Euro. Eine implantatgestützte Brücke mit Verblendung bei vier fehlenden Zähnen auf zwei Implantaten und einem eigenen Zahn kostet bis zu 9.000 Euro.
Welche Brücke zahlt die Krankenkasse?
Eine einfache Zahnbrücke ist eine Standardversorgung. Daher übernimmt die Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 Prozent für eine Zahnbrücke aus Metall. Bevorzugen Sie ein anderes Material wie Keramik oder Gold, tragen Sie die zusätzlichen Kosten selbst. Der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse ändert sich dabei nicht. Auch eine zahnfarbene Verblendung der künstlichen Zähne im nicht-sichtbaren Bereich ist keine Kassenleistung. Entscheiden Sie sich dafür, steigt ebenso Ihr Eigenanteil.
Haben Sie eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, reduzieren Sie Ihren Eigenanteil – je nach Tarif übernehmen die Versicherungen bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten.
Welche Arten von Zahnbrücken es gibt und was eine Zahnbrücke mit 1, 2, 3 oder 4 fehlenden Zähen kostet, lesen Sie in unserem Ratgeber „Zahnbrücke: Kosten und Arten“.
Welche Kosten für Zahnprothesen übernimmt die Krankenkasse?
Was kostet ein Implantat für einen Zahn?
Ein Zahnimplantat besteht aus einer künstlichen Zahnwurzel, die Ihr Zahnarzt direkt in den Kieferknochen einsetzt. Darauf bringt er ein Zwischenelement an, das sogenannte Abutment. Auf diesem verschraubt er die Suprakonstruktion. Das ist zum Beispiel eine Zahnkrone.
Die Zahnarzt-Kosten für Implantate hängen unter anderem ab von der Größe und der Art des Implantats, vom Material, der Anzahl der benötigten Implantate, dem Zahnarzt-Honorar und Ihrer individuellen Zahngesundheit.
Damit die Implantate optimal halten, muss in manchen Fällen zuerst der Knochen in einer OP, dem sogenannten Sinuslift, aufgebaut werden.
Preisbeispiele:
- Knochenaufbau im Kiefer: zwischen 300 und 1.000 Euro
- Implantat mit Knochenaufbau: ab etwa 1.300 Euro
- Implantat mit Zahnersatz: mindestens 1.800 Euro
Sollen die Implantate als Basis für ein komplettes Gebiss dienen, müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen. Feste dritte Zähne auf nur vier Implantaten schlagen mit bis zu 15.000 Euro pro Kiefer zu Buche.
Welche Zahnimplantate es noch gibt und was diese kosten, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Übernimmt die Krankenkasse Zahnimplantate?
Ihre Krankenkasse übernimmt keine Kosten für Zahnimplantate. Sie bezuschusst nur den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Dabei beträgt der Festzuschuss mindestens 60 Prozent der Regelversorgung. Bei einem fehlenden Zahn sieht diese eine Brücke vor. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein Implantat, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse den gleichen Betrag, den Sie für eine Brücke bekommen würden.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung senken Sie Ihren Eigenanteil erheblich.
Was kostet eine Wurzelbehandlung?
Wird eine Wurzelbehandlung von der Krankenkasse übernommen?
Eine Zahnwurzelbehandlung ist eine Kassenleistung, wenn Ihr Zahnarzt den Zahn als erhaltungswürdig einstuft. Das bedeutet: Der Zahnarzt geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Behandlung erfolgreich sein wird und er den Zahn nicht entfernen muss. Für Backenzähne gelten besondere Regeln: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten zum Beispiel nur, wenn durch die Behandlung eine intakte Zahnreihe bestehen bleibt.
Gut zu wissen: Oft bieten Zahnärzte Leistungen an, die sie für eine erfolgreiche Behandlung für erforderlich halten, die aber keine Kassenleistung darstellen. Dazu gehören zum Beispiel der Einsatz eines Operationsmikroskops oder eines Lasers. Auch wenn Ihr Zahnarzt 3D-Röntgen-Bilder von Ihrem Kiefer macht, kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Eine sog. digitale Volumentomografie oder das 3D-Zahnröntgen kosten jeweils etwa 150 bis 200 Euro. Solche zusätzlichen Kosten übernimmt Ihre private Zahnzusatzversicherung je nach Tarif teilweise oder sogar komplett für Sie.
Was kostet es, sich die Zähne unter Vollnarkose machen zu lassen?
Haben Sie wegen schlechter Erfahrungen Angst vor dem Zahnarztbesuch oder sind Sie besonders schmerzempfindlich, können Sie sich für eine Zahnbehandlung unter Narkose entscheiden. Vor allem vor einer Weisheitszahn-OP, einer Wurzelspitzenresektion oder einer umfangreichen Zahnsanierung denken Patienten über eine Vollnarkose oder eine Sedierung nach.
Bei einer Vollnarkose sind Sie komplett ohne Bewusstsein und werden beatmet. Versetzt Sie Ihr Zahnarzt in einen Dämmerschlaf, bekommen Sie die Behandlung zwar mit, empfinden sie aber als weniger belastend. Sie atmen selbständig und sind ansprechbar. Zusätzlich zur Sedierung erhalten Sie eine lokale Betäubung.
Eine entspannte Behandlung ist auch mit einer Lachgas-Sedierung möglich. Über eine kleine Nasenmaske atmen Sie das schmerzstillende Lachgas ein und fühlen sich ruhig und entspannt.
Die Vollnarkose beim Zahnarzt kostet ca. 150 bis 300 Euro. Für eine Lachgas-Sedierung fallen Kosten in Höhe von etwa 80 bis 100 Euro an. Für eine Dämmerschlaf-Sedierung können Sie mit Kosten von etwa 150 Euro rechnen.
Wird eine Vollnarkose beim Zahnarzt von der Krankenkasse übernommen?
Nur wenn eine Vollnarkose medizinisch notwendig ist und es keine andere Möglichkeit zur Ausschaltung des Schmerzes gibt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Eine Kostenübernahme der Vollnarkose beim Zahnarzt wird zum Beispiel bei Kindern unter 12 Jahren bewilligt. Dasselbe gilt für Lachgas-Sedierungen. Der Grund: Kinder können bei zeitaufwändigen Behandlungen den Mund nicht so lange geöffnet halten und es fällt ihnen schwerer, die Anweisungen des Zahnarztes zu befolgen.
Angstpatienten, die eine Behandlung unter Vollnarkose wünschen, die aber nicht medizinisch notwendig ist, müssen diese selbst bezahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein gesunder Erwachsener alle vier Weisheitszähne unter Vollnarkose gleichzeitig entfernen lassen möchte. Das gilt auch für Patienten, die eine leichte Betäubung durch eine Lachgas-Sedierung möchten. Der Zahnarzt rechnet die Narkose oder Sedierung dann als Privatleistung ab.
Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen je nach Tarif auch die Kosten für die Schmerzausschaltung durch Vollnarkose, Lachgas-Sedierung und Dämmerschlaf.
Was kostet eine professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Die Preise für eine professionelle Zahnreinigung bewegen sich zwischen 60 und 140 Euro. Der Arbeitsaufwand und die verwendeten Techniken und Geräte beeinflussen den Preis für eine Zahnreinigung. Sind Ihre Zähne stark verfärbt und entscheidet sich der Zahnarzt für eine Reinigung mit Air Flow, auch Pulverstrahltechnik genannt, wird die PZR teurer.
Für Kinder und Jugendliche mit Zahnspange ist diese Form der Zahnprophylaxe besonders wichtig. Denn sie können einige Stellen wegen der Brackets mit der Zahnbürste nicht richtig putzen.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen eine professionelle Zahnreinigung. Meistens tragen die Versicherten jedoch einen Teil der Kosten für die PZR selbst. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten.
Wie hoch sind die Zahnbleaching-Kosten beim Zahnarzt?
Für ein strahlend weißes Lächeln können Sie sich Ihre Zähne aufhellen oder bleichen lassen. Zahnärzte bieten Zahnaufhellungen oder professionelles Bleaching in ihrer Praxis an oder fertigen eine Schiene für zu Hause an, um die Zähne nach und nach zu weißen.
Beim professionellen Bleaching trägt der Zahnarzt das Bleichmittel Wasserstoffperoxid auf Ihre Zähne auf. Es hellt den Zahnschmelz auf. Dabei lassen sich verschiedene Arten von Bleaching unterscheiden:
- Das sogenannte In-Office-Bleaching, das der Zahnarzt in seiner Praxis vornimmt, kostet zwischen 250 und 600 Euro.
- Beim Power-Bleaching setzt der Zahnarzt noch Wärme mithilfe von UV-Licht ein, um die Aufhellung zu verstärken. Für das Power-Bleaching kommen Kosten von etwa 700 Euro auf Sie zu.
- Beim Home-Bleaching mit einer vom Zahnarzt angefertigten Zahnschiene für zu Hause müssen Sie mit Kosten von etwa 200 bis 400 Euro rechnen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für professionelles Bleaching?
Welche Kosten fallen für eine Knirscherschiene an?
Nächtliches Zähneknirschen kann auf Dauer Ihrer Gesundheit schaden. Langfristig drohen Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Schwindel. Aber vor allem die Zähne und Kiefergelenke nehmen Schaden, wenn Sie nachts mit den Zähnen knirschen oder sie fest aufeinander pressen.
Eine Aufbiss-Schiene oder Anti-Knirscherschiene schafft hier Abhilfe. Sie schützt die Zähne vor Abrieb und den Kiefer vor Überlastungen. Je nach Art und Material kostet eine einfache Aufbiss-Schiene etwa 150 bis 200 Euro. Eine adjustierte Aufbiss-Schiene kostet mindestens 500 Euro, da solche Schienen aufwändiger herzustellen und anzupassen sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Zahnarzt-Kosten für eine Knirsch-Schiene pro Jahr.
Für einige aufwändige Voruntersuchungen wie eine Funktionsanalyse kommt Ihre Krankenkasse allerdings nicht auf. Eine private Zahnzusatzversicherung bezahlt auch diese Leistung.
Marlis Reisenauer, 02.10.2024
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