Probefahrt: Augen auf beim Fahrzeugkauf
Das Wichtigste in Kürze
Ein neues Auto geht ins Geld – selbst wenn es ein Gebrauchtwagen ist. Um nicht die sprichwörtliche Katze im Sack zu kaufen, lohnt sich in jedem Fall das Fahrzeug Probe zu fahren.
Mit der kostenlosen Probefahrt gehen Sie sicher, dass Ihr neues Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Ein Autokauf ohne Probefahrt macht also keinen Sinn.
Achten Sie bei der Testfahrt mit dem Auto auf ungewöhnliche Geräusche wie Scheppern oder Brummen – weitere Tipps lesen Sie im Ratgeber.
Darum ist die Probefahrt so wichtig
Die alte Karre bringt's nicht mehr so richtig und Sie wollen sich ein anderes Fahrzeug zulegen. Besonders angetan hat es Ihnen ein silberner, relativ neuer Mercedes aus den Kleinanzeigen. Und zwar so sehr, dass Sie gleich einen Termin mit dem Verkäufer vereinbart haben.
Schön, dass Sie so schnell fündig geworden sind. Bevor Sie jedoch dem Verkäufer freudestrahlend Ihr Geld überreichen und den Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen unterschreiben, sollten Sie das Auto unbedingt Probe fahren. Das hat vor allem zwei Gründe:
- Sie können das Fahrverhalten des Autos testen.
- Sie entdecken möglicherweise Mängel, die Ihnen beim Gebrauchtwagen-Check auf den ersten Blick nicht aufgefallen sind. Dieser Punkt gilt also vor allem für eine Probefahrt beim Privatverkauf oder beim Gebrauchtwagenhändler.
Auf der Checkliste zu Ihrem Autokauf darf die Probefahrt also keinesfalls fehlen – egal ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Auch Händler rechnen die Testfahrt in den Ablauf des Autokaufs fest mit ein. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, mit der Forderung nach einer Probefahrt jemanden vor den Kopf zu stoßen.
Übrigens: Wenn Sie selbst ein Auto verkaufen, sind Sie allerdings nicht verpflichtet, eine Testfahrt anzubieten. Sie riskieren dann aber, dass ein potentieller Käufer abspringt.
Probefahrt-Tipps – So planen Sie Ihre Testfahrt:
- Die Probefahrt beim privaten Autokauf sollte bei Tageslicht und trockenem Wetter stattfinden – wenn es dunkel oder nass ist, müssen Sie sich vollständig auf die Straßenlage konzentrieren. Außerdem übersehen Sie bei künstlichem Licht viel eher Schäden am Fahrzeug.
- Fahren Sie nicht zu Stoßzeiten. Auch hier droht zu viel Ablenkung durch andere Verkehrsteilnehmer.
- Klären Sie mit dem Verkäufer vorab, ob Sie nach einer Probefahrt das Auto wieder volltanken müssen.
- Legen Sie mit dem Verkäufer in einer schriftlichen Vereinbarung fest, wie lange die Probefahrt dauern soll und wie viele Kilometer (km) Sie dabei zurücklegen. Ein praktisches Formular zur Probefahrt für Gebrauchtwagen gibt es beim ADAC. Übrigens: Wenn Sie geschickt verhandeln, ist manchmal sogar eine Probefahrt übers Wochenende möglich.
- Erstellen Sie einen Streckenplan mit unterschiedlichen Abschnitten – zum Beispiel auf Autobahn, Landstraße und im innerstädtischen Verkehr. So testen Sie das Fahrzeug auf verschiedenen Strecken.
Probefahrt – was braucht man dafür?
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Bringen Sie Ihren Führerschein und Personalausweis mit.
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Nehmen Sie außerdem einen Auto-Fan oder Hobby-Schrauber aus Ihrem Bekanntenkreis mit zur Testfahrt, falls Sie sich selbst nicht so gut mit Fahrzeugen auskennen.
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Gegenstände, die sie häufiger mit dem Auto transportieren möchten, können Sie zur Testfahrt ebenfalls mitnehmen – und so prüfen, ob sie in das Fahrzeug passen. Beispiele wären hier eine Hunde-Transportbox oder Werkzeugkoffer.
Gut zu wissen für Fahranfänger: Rein rechtlich ist eine Probefahrt schon mit 18 Jahren möglich, wenn Sie einen gültigen Führerschein besitzen. Einzelne Händler setzen diese Altersgrenze jedoch höher an.
Fun Fact zur Probefahrt: Personen, die ein Auto ohne Kaufabsicht Probe fahren, werden von Fahrzeughändlern als Probefahrt-Touristen bezeichnet.
Was während der Probefahrt beim Autoverkauf wichtig ist, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Checkliste für die Probefahrt von Neuwagen und Gebrauchtwagen
Jetzt ist es soweit: Sie haben eine Probefahrt-Vereinbarung getroffen und stehen vor dem Haus der Person, die Ihnen den Gebrauchtwagen privat verkaufen möchte oder haben sich zur Probefahrt für einen Neuwagen beim gewerblichen Händler Ihres Vertrauens angemeldet.
Was Sie bei der Probefahrt beachten sollten, haben wir in dieser Checkliste notiert:
Vor der Probefahrt:
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Klären Sie vor der Probefahrt, wie das Auto versichert und ob es zugelassen ist. Diese Details können Sie auch in der schriftlichen Vereinbarung festhalten.
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Lassen Sie sich unbedingt die Fahrzeugpapiere und (bei Gebrauchtwagen) den Personalausweis oder Pass des Verkäufers zeigen.
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Notieren oder fotografieren Sie Schäden, bevor Sie mit der Testfahrt beginnen – so kann Sie der Verkäufer nicht dafür verantwortlich machen.
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Lassen Sie sich die Funktionen des Fahrzeugs erklären.
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Stellen Sie schon vorab gravierende Sicherheitsmängel fest, treten Sie die Testfahrt gar nicht erst an. Dafür ist Ihr Leben zu wichtig.
Während der Probefahrt:
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Starten Sie mit kaltem Motor. Ist der Wagen bereits warmgelaufen, entdecken Sie Startprobleme nicht.
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Wir raten Ihnen, zuerst den Verkäufer fahren zu lassen. Als Beifahrer sehen Sie nämlich mehr. Danach können Sie sich selbst hinter das Steuer setzen.
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Notieren Sie positive und negative Auffälligkeiten, wenn Sie nicht gerade selbst fahren.
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Worauf Sie besonders bei der Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen achten sollten, sind ungewöhnliche Geräusche wie Brummen oder Klappern.
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Probieren Sie alle Funktion selbst aus – auch, wenn es sich nur um das Radio oder den Fensteröffner handelt.
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Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nicht vom Verkäufer unter Druck setzen – schließlich haben Sie die Dauer der Probefahrt vorab schriftlich vereinbart (siehe oben).
Nach der Probefahrt:
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Überprüfen Sie, ob aus dem Fahrzeug Flüssigkeit tropft.
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Untersuchen Sie nach der Testfahrt das Auto gemeinsam mit dem Verkäufer auf Kratzer, Dellen und ähnlichem. Lassen Sie schriftlich bestätigen, ob und welche Mängel durch die Probefahrt entstanden sind.
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Werten Sie Ihre Mitschrift aus und klären Sie offene Fragen mit dem Verkäufer.
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Lassen Sie sich Bedenkzeit und entscheiden Sie erst nach ein paar Tagen, ob Sie das Auto wirklich kaufen möchten.
Übrigens: Der Automobilclub empfiehlt in seiner Checkliste zur Probefahrt erst mehrere Modelle zu testen, bevor Sie sich für ein Fahrzeug entscheiden.
Und, was passiert, wenn es bei der Auto-Testfahrt kracht? Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wer haftet, wenn es bei der Probefahrt zu einem Unfall kommt.
Probefahrt & Versicherung – das ist wichtig, wenn es kracht
Wie und ob Ihre Probefahrt versichert ist, hängt davon ab, ob ein gewerblicher Händler oder eine Privatperson das Fahrzeug verkauft.
Bei gewerblichen Händlern gilt:
Der Händler muss Fahrzeuge zum Probe fahren zulassen und bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung versichern, das gilt zumindest, wenn Sie ein Auto in Deutschland kaufen. Meist schließt er auch eine Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung ab. Diese Selbstbeteiligung bei der Probefahrt kann Sie im Falle eines Unfalls mehrere hundert bis tausend Euro kosten.
Normalerweise gilt beim Händler eine sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung. Das heißt: Selbst, wenn Sie während der Probefahrt einen Unfall bauen, müssen Sie nicht für die Schäden aufkommen. Der Händler kann diese Vereinbarung bei der Probefahrt allerdings aufheben – zum Beispiel, indem er Ihnen erläutert, dass der Kaskoschutz nicht greift.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von Privatpersonen gilt:
Der Verkäufer muss für den Probefahrer bei selbstverschuldeten Schäden nicht zahlen. Meist übernimmt seine Versicherung trotzdem die Kosten. Einzige Ausnahme: eine Testfahrt ist in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Machen Sie keine Probefahrt in einem Auto ohne Zulassung, ohne TÜV oder ohne Kennzeichen. Wenn Sie ein abgemeldetes Auto Probefahren, zahlen Sie nach einem selbst verschuldeten Unfall für sämtliche Schäden. Außerdem dürfen Sie mit so einem Fahrzeug schon rein rechtlich nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Eine Probefahrt mit rotem Kennzeichen ist dagegen erlaubt – allerdings nur, wenn das Fahrzeug von einem gewerblichen Händler stammt. Bei dem sogenannten Kurzzeitkennzeichen für die Probefahrt sollten Sie lediglich darauf achten, dass der darauf angegebene Zeitraum noch nicht vorbei ist.
Wichtig zu wissen: Eine Vollkaskoversicherung zahlt nur, wenn Sie den Unfall nicht grob fahrlässig verursachen – also zum Beispiel zu schnell oder unter Alkoholeinfluss gefahren sind.
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Beitragsvergleich für einen Dacia Jogger, Erstzulassung: 2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2024, PLZ Halter: 44289, Fahrleistung: 15.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (49) und Partner (47), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF30/SF30, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 06.09.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 06.09.2024.