Parkrempler und Co.: So reagieren Sie bei kleinen Unfällen richtig
Das Wichtigste in Kürze
-
Ein Parkrempler, auch Parkschaden, gilt rein rechtlich als Unfall – deshalb sind Sie verpflichtet, am Unfallort auf den Besitzer oder Fahrer des beschädigten Autos zu warten.
-
Das gilt auch, wenn Ihr Einkaufswagen plötzlich von selbst gegen ein fremdes Auto rollt – beispielsweise auf einem abschüssigen Parkplatz.
-
Erscheint der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht, müssen Sie die Polizei holen und den Unfall melden.
-
Wenn Sie den Unfallort vorzeitig verlassen, begehen Sie Fahrerflucht und können sich strafbar machen.
Parkrempler: Das sollten Sie wissen
Viele kennen die Situation: Die Zeit drängt, endlich ist eine Parklücke gefunden – jetzt nur noch schnell einparken und den Verkehr nicht unnötig aufhalten. Doch in der Hektik streifen Sie versehentlich das Nachbarfahrzeug. Wie Sie sich nach einem Parkrempler sowie anderen kleineren Unfällen verhalten und welche Versicherung für den Schaden aufkommt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist ein Parkrempler?
Bei einem Parkrempler handelt es sich um einen Schaden an einem geparkten Fahrzeug. In der Regel entstehen beim Einparken nur kleine Bagatellschäden am fremden oder eigenen Pkw, da der Fahrer nur mit geringer Geschwindigkeit unterwegs ist. Diese Schäden können beispielsweise kleine Kratzer an Stoßstange bzw. Karosserie, leichte Dellen am Blech oder minimale Lackschäden sein. Die Schadenssumme ist meist dementsprechend niedrig.
Laut dem TÜV Nord hat jeder fünfte deutsche Autofahrer schon einmal einen anderen Pkw aus Versehen touchiert und dabei beschädigt. Häufig hinterlassen Fahrer dann einen Zettel mit ihren Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des fremden Autos, damit sich der Geschädigte bei ihnen meldet. Manche fahren auch gleich weg, ohne sich um den Parkschaden zu kümmern. In beiden Fällen machen sie sich jedoch strafbar, denn sie begehen Fahrerflucht.
So gehen Sie bei einem Parkrempler und anderen kleinen Unfällen richtig vor
Egal, wie hoch der Schaden ist, ob es sich um einen Parkrempler oder einen Unfall mit einem Einkaufswagen handelt – Sie sind verpflichtet, den Geschädigten ausfindig zu machen. Das ist wichtig, um mit ihm Kontakt- und Versicherungsdaten auszutauschen. Selbst wenn Sie keinen Schaden am Fahrzeug erkennen, sollten Sie den Fahrer informieren. Er kann von einem Gutachter untersuchen lassen, ob eventuell ein größerer Schaden unter der Karosserie entstanden ist. Für diesen müssten Sie dann als Unfallverursacher aufkommen.
- Warten Sie mindestens 30 Minuten, besser noch eine Stunde, auf den Fahrer des Autos, das Sie angefahren haben oder das Ihr Einkaufswagen beschädigt hat.
- Es reicht auf keinen Fall aus, einen Zettel mit Ihren Daten an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Dieser kann vom Wind weggeweht, vom Regen durchnässt oder von einer fremden Person entfernt werden.
- Kommt der Geschädigte nicht zurück, rufen Sie die Polizei und informieren Sie diese über den Parkunfall. Sie nimmt dann Ihre Daten auf und verständigt den Fahrzeughalter.
- Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Fotos und erstellen Sie einen Unfallbericht. Tipp: Legen Sie sich zwei Exemplare des Europäischen Unfallberichts ins Handschuhfach, um sie im Notfall einfach hervorzuholen und auszufüllen.
- Melden Sie den Parkrempler oder anderen kleinen Unfall von zuhause aus Ihrer Kfz-Versicherung.
Parkrempler und Fahrerflucht
Ein Parkrempler ist im rechtlichen Sinne ein Unfall und so sollten Sie sich auch danach verhalten. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Einkaufwagen von selbst gegen ein anderes Auto rollt. Entfernen Sie sich nicht vom Parkplatz, ohne den Geschädigten oder die Polizei informiert zu haben. Sonst begehen Sie Fahrerflucht. Das ist eine Straftat, für die Ihnen laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) ein Fahrverbot, eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg drohen. Außerdem riskieren Sie, dass Ihre Versicherung bei Fahrerflucht nicht für den Schaden aufkommt.
Übrigens: Fahrerflucht oder Unfallflucht gibt es rein rechtlich nur im öffentlichen Verkehrsraum – wie auf einem Parkplatz. Denn nur hier gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein umzäuntes Betriebsgelände oder ein Stellplatz in einem privaten Parkhaus gehören nicht dazu. Nach einem Unfall auf einem Privatparkplatz wie einem Parkrempler können Sie nicht wegen Fahrerflucht belangt werden. Das haben verschiedene Gerichts-Urteile in den vergangenen Jahren bestätigt.
Parkrempler nicht bemerkt und weggefahren: Ist das Fahrerflucht?
Haben Sie nicht bemerkt, dass Sie beim Einparken ein anderes Fahrzeug touchiert haben, und fahren weg, handelt es sich nicht um Fahrerflucht. Sie können deswegen nicht bestraft werden.
Natürlich gibt es auch Fahrer, die nur behaupten, nichts bemerkt zu haben. Wenn sie sich trotzdem vom Unfallort entfernen, bewegen sie sich allerdings auf sehr dünnem Eis: Häufig gibt es Zeugen, die den Unfallhergang und die Reaktion des Fahrers darauf beobachten. Steigt der Unfallverursacher zum Beispiel aus, untersucht das touchierte Fahrzeug nach möglichen Schäden und fährt trotzdem weg, begeht er eindeutig Fahrerflucht. Dann muss er auch mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Parkrempler: Schadensregulierung mit der Versicherung
Welche Versicherung zahlt bei einem Parkrempler?
Haben Sie einen Parkschaden bei einem anderen Fahrzeug verursacht, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur. Für die Kratzer und Schrammen an Ihrem eigenen Fahrzeug kommt Ihre Vollkaskoversicherung auf. Haben Sie nur eine Teilkaskoversicherung, zahlen Sie die Werkstattkosten aus eigener Tasche.
Übrigens: Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall, bei dem sich die Fahrzeuge bewegen, haften häufig beide Fahrer für die Schäden. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel beide Fahrer unaufmerksam sind, also einer plötzlich abbremst und der andere auffährt. Wenn festgestellt wird, dass beide gleichermaßen schuld sind, übernehmen die Kfz-Versicherungen jeweils 50 Prozent der Reparaturkosten. Trägt ein Fahrer die Hauptschuld, muss seine Haftpflichtversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten an den Geschädigten zahlen.
Parkrempler ohne Versicherung regeln
In manchen Fällen lohnt es sich, die Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem Parkrempler selbst zu bezahlen und nicht über die Vollkasko abzuwickeln. Das gilt vor allem für kleine Bagatellschäden, die Sie mit Smart Repair günstig beheben können. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Kfz-Versicherung, ob sich durch die Kostenübernahme Ihr Schadensfreiheitrabatt ändert und Sie eventuell hochgestuft werden. Dadurch könnte sich Ihr Beitrag erhöhen. Ihr Berater kann ausrechnen, welche Möglichkeit günstiger für Sie ist.
Wer zahlt bei einem Parkrempler, wenn der Verursacher Fahrerflucht begangen hat?
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht, bleiben Sie als Geschädigter auf den Kosten sitzen – sofern Sie keine Vollkaskoversicherung haben. Meldet sich dagegen ein Zeuge, der sich das Kennzeichen des Verursachers notiert oder fotografiert hat, können Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Dort bekommen Sie Auskunft zur Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Weitere kleine Unfälle auf dem Parkplatz und wer dafür haftet
Unfall mit dem Einkaufswagen: Welche Versicherung zahlt?
Neben dem Parkrempler haben viele Autofahrer schon diese Situation erlebt: Auf dem Supermarktparkplatz beladen sie ihren Pkw – plötzlich rollt der Einkaufwagen weg und rammt ein anderes Auto. An der Stoßstange des fremden Fahrzeugs sind nach dem Aufprall deutliche Spuren erkennbar.
Bei Unfällen mit dem Einkaufswagen sind verschiedene Szenarien zu unterscheiden:
- Der Schaden entsteht beim Betrieb des eigenen Fahrzeugs: Das ist der Fall, wenn Sie Ihren Pkw nach dem Einkaufen beladen – dabei macht sich der Einkaufswagen selbständig und rollt in ein in der Nähe geparktes Auto. Das gilt als Unfall ähnlich einem Parkrempler. Ihre Kfz-Haftpflicht kommt für mögliche Schrammen auf. Es kann sein, dass Ihre Versicherung Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückstuft.
- Der Unfall passiert auf dem Weg von der Kasse zum Auto: Rammen Sie mit dem Einkaufswagen ein fremdes Fahrzeug, während Sie zu Ihrem geparkten Auto gehen, handelt es sich nicht um einen Autounfall. Ihre private Haftpflicht übernimmt die Reparaturkosten am fremden Fahrzeug.
Welche Versicherung zahlt einen Parkschaden an der Autotür?
Sie biegen in eine enge Parklücke ein. Beim Aussteigen schlägt der Fahrer oder Beifahrer die Autotür versehentlich gegen das benachbarte Fahrzeug. Dabei entstehen Kratzer oder andere Lackschäden.
Egal, ob Sie als Fahrer oder der Beifahrer den Schaden verursacht haben – die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Reparaturkosten der Autotür auf. Hat Ihre eigene Tür einen Kratzer abbekommen, springt Ihre Vollkaskoversicherung ein.
Gut zu wissen: Fahren Sie auf einen Parkplatz und rammen dabei die Autotür eines anderen Fahrzeugs, die sich plötzlich öffnet, steht der Verursacher nicht eindeutig fest. Als Fahrer müssen Sie langsam und vorausschauend fahren. Allerdings muss sich auch der Fahrer oder Beifahrer des anderen Fahrzeugs vergewissern, dass kein Auto kommt, bevor er die Tür öffnet. Deshalb haben Gerichte in solchen Fällen entschieden, dass sich beide Verkehrsteilnehmer die Kosten für eventuelle Schäden teilen müssen.
Häufige Fragen und Antworten rund um Parkrempler
Ist ein Parkrempler ein Unfallschaden?
Das kommt darauf an, wie groß der Schaden ist. Ist durch den Parkrempler nur ein Lackkratzer an der Stoßstange entstanden, der sich leicht ausbessern lässt, handelt es sich nicht um einen Unfallwagen. Tauscht dagegen die Werkstatt die Stoßstange komplett aus, müssen Sie den Schaden beim Verkauf auf jeden Fall angeben. Das Fahrzeug gilt als Unfallauto.
Was kann ich als Geschädigter nach einem Parkrempler tun?
Sie stellen auf dem Parkplatz neue Kratzer und Dellen an Ihrem Auto fest, vom Verursacher fehlt jedoch jede Spur? Das können Sie tun:
- Schauen Sie sich auf dem Parkplatz um, ob Sie eine Person finden, die eventuell Zeugin des Unfalls geworden ist.
- Verständigen Sie die Polizei. Sie versucht, den Unfallverursacher zu ermitteln. Eventuell meldet sich dieser innerhalb von 24 Stunden von selbst bei der Polizei. Er kommt möglicherweise um eine Strafe herum, wenn er sich selbst innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei anzeigt und den Parkrempler meldet. Das gilt dann als „tätige Reue“.
- Erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt, wenn der Verursacher nach 24 Stunden nicht Kontakt mit der Polizei aufgenommen hat.
Reicht es bei einem kleinen Unfall aus, einen Zettel mit meinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe zu hinterlassen?
Nein, ein Papier mit Ihren persönlichen Daten reicht nicht aus, wenn Sie einen Parkschaden verursacht haben. Warten Sie stattdessen mindestens eine halbe Stunde auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs. Auf einem Supermarktparkplatz können Sie ihn an der Information ausrufen lassen. Erscheint der Fahrer nicht innerhalb der Wartezeit, informieren Sie die Polizei. Sie nimmt den Unfall auf und macht den Halter ausfindig.
Marlis Reisenauer, 07.08.2024
Ihre günstige Autoversicherung vom Testsieger
-
Beliebtester Kfz-Direktversicherer mit Bestnote2
-
24/7 Schadenservice persönlich und online
-
Top-Leistungen sichern und bis zu 51 % sparen3
Jetzt wechseln und dauerhaft profitieren.
Nur bis 16. Dezember 15 % Rabatt mit Code1 Bonus15
-
1 Teilnahmebedingungen für den RabattWenn Sie im Aktionszeitraum eine Kfz-Versicherung für einen Pkw, ein Motorrad, ein Leichtkraftrad oder einen Leichtkraftroller online bei DA Direkt abschließen, erhalten Sie mit dem gegenständlichen Aktionscode für die gesamte Vertragslaufzeit einen Rabatt in Höhe von 15 % auf den Beitrag der von Ihnen gewählten Kfz-Versicherung.
-
2 Magazin €uro: Beliebtester Kfz-DirektversichererGemeinsam mit €uro analysierte das Sozialwissenschaftliche Institut (SWI) 35 Kfz-Versicherer. DA Direkt wurde als "Beliebtester Kfz-Direktversicherer" ausgezeichnet und erhielt als einziges Unternehmen in dieser Kategorie die Höchstpunktzahl mit 100 von 100 Punkten. Quelle: €uro Ausgabe 09/2024 und www.swi-schad.de/beliebteste-kfz-versicherungen.
-
3 Wettbewerbsvergleich für Ihre Autoversicherung
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für: Opel Crossland X 1.2, Erstzulassung: 01.12.2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 01.12.2024, PLZ Halter: 60327, Fahrleistung: 16.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (40) und Partner (39), SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 01.12.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 27.11.2024.