Überführungskennzeichen: Varianten, Kosten und Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

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Es existieren drei verschiedene Formen von Überführungskennzeichen – nur zwei davon sind für Privatpersonen von Belang.
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Für Privatpersonen sind das Kurzzeitkennzeichen und das Ausfuhrkennzeichen relevant – beide unterscheiden sich hinsichtlich ihres Zwecks und der Gültigkeitsdauer.
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Für die Ausstellung benötigen Sie jeweils einen gültigen Versicherungsnachweis, Personalausweis und Fahrzeugdokumente.
Was ist ein Überführungskennzeichen?
„Überführungskennzeichen“ ist ein umgangssprachlicher Überbegriff für verschiedene Kennzeichen. In Deutschland sind damit drei verschiedene Arten von Nummernschildern gemeint. Sie ermöglichen es Ihnen, ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung auf öffentlichen Straßen zu fahren– zum Beispiel nach einem Autokauf, vor dem Verkauf oder für eine einzelne TÜV-Fahrt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Überführungskennzeichen es gibt, wie Sie diese Schritt für Schritt beantragen und welche Versicherungspflichten dabei gelten.
Überführungskennzeichen – diese Varianten gibt es
Hinter dem Begriff „Überführungskennzeichen“ stecken drei verschiedene Kennzeichen:
- das Kurzzeitkennzeichen – es dient für Probefahrten oder die Strecke zur TÜV-Untersuchung.
- das Ausfuhr-/Zollkennzeichen – dieses Nummernschild braucht es für den Export von Fahrzeugen. Dementsprechend ist es auch als Exportkennzeichen bekannt.
- das rote Kennzeichen – Fahrzeughändler, Werkstätten und andere Gewerbetreibende aus dem Automobilsektor nutzen es, um Fahrzeuge zu bewegen.
| Merkmal | Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhr-/Zollkennzeichen | Rotes Kennzeichen für das Gewerbe |
|---|---|---|---|
| Gültigkeitsdauer | maximal 5 Tage | maximal 12 Monate | ein Jahr (Verlängerung möglich) |
| Erlaubte Fahrten | eine festgelegte Fahrt in Deutschland | mehrere Fahrten möglich | |
| Berechtigt | Privatpersonen & Unternehmen | Privatpersonen & Unternehmen | Nur Händler, Hersteller & Werkstätten |
| Fahrzeugbindung | Ja, ein Fahrzeug | Ja, ein Fahrzeug | Nein, wechselnde Fahrzeuge |
| Kennzeichenfarbe | Schwarz auf Weiß mit gelbem Rand | Schwarz auf Weiß mit rotem Rand | Rote Schrift auf weißem Grund |
| Beantragung | Kfz-Zulassungsstelle am Wohnort, auch am Standort des PKW möglich | Kfz-Zulassungsstelle am Wohnort | Kfz-Zulassungsstelle am Unternehmensstandort |
Gut zu wissen: Das deutsche Kurzzeitkennzeichen wird auch in manchen anderen europäischen Ländern akzeptiert, rechtlich absolut sicher sind Sie aber nur mit dem Ausfuhrkennzeichen.
Überführungskennzeichen beantragen: So gehen Sie richtig vor
Ein Überführungskennzeichen beantragen Sie entweder bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, bei derjenigen am Standort des Fahrzeugs oder – je nach Wohnort – auch online. Je nachdem, ob es sich um ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen dafür. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein, da die Bearbeitung je nach Behörde unterschiedlich lange dauern kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Beantragung vor Ort
- eVB-Nummer bei Ihrem Versicherer anfordern (z. B. online bei DA Direkt)
- Fahrzeugpapiere zusammenstellen (Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass bereitlegen
- Hauptuntersuchungs-Nachweis prüfen – ohne gültige HU ist mit dem Kurzzeitkennzeichen nur die Fahrt zur Prüfungsstelle erlaubt.
- ausgefüllten Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle einreichen
- die gedruckte Schildernummer der Zulassungsstelle zum Prägedienst bringen
- das fertige Nummernschild bei der Zulassungstelle vorlegen und stempeln lassen
- Kennzeichen am Fahrzeug befestigen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Online-Beantragung
- Zuständige Zulassungsstelle im Internet aufrufen und Online-Dienst prüfen
- Digitales Antragsformular ausfüllen und eVB-Nummer eingeben
- Fahrzeugdokumente als Scan oder Foto hochladen
- Gebühr online bezahlen
- Kennzeichenbescheinigung digital oder postalisch erhalten
- Kennzeichenschilder beim zugelassenen Schilderpräger abholen
Unterlagen auf einen Blick – Checkliste für Kurzzeitkennzeichen
[ ] eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
[ ] Personalausweis oder Reisepass
[ ] Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
[ ] Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
[ ] Hauptuntersuchungs-Nachweis
[ ] Ausgefüllter Antrag (der Zulassungsstelle)
[ ] Zahlungsmittel für die Gebühr
Je nach Zulassungsstelle benötigen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen – erfragen Sie diese am besten vorab bei Ihrer zuständigen Behörde.
Zusätzlich nötige Unterlagen für Ausfuhr-/Zollkennzeichen
[ ] Einzugsermächtigung für Kfz-Steuern
[ ] Nachweis über eine Kfz-Vollkasko in Form der Gelben Versicherungskarte statt evb-Nummer
[ ] teilweise ist auch die Internationale Versicherungskarte nötig
[ ] auch eine Meldebestätigung kann die Zulassungsstelle verlangen
Abhängig von der Zulassungsstelle brauchen Sie eventuell weitere Unterlagen – erfragen Sie diese am besten vorab bei Ihrer zuständigen Behörde.
Kosten: Was kostet ein Überführungskennzeichen?
| Kostenfaktor | Richtwert |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr Zulassungsstelle (bei einem Online-Service kommen zusätzliche Kosten hinzu) | bei Kurzzeitkennzeichen ca. 10 bis 15 Euro, bei Ausfuhrkennzeichen etwa 30 bis 45 Euro. |
| Kosten für das Nummernschild und dessen Prägung | ca. 10 bis 40 Euro |
| Gesamt | ca. 40 bis 135 Euro (Stand: 07.2026) |
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Was ist beim Überführungskennzeichen erlaubt – und was nicht?
Das Überführungskennzeichen dürfen Sie jeweils nur für den beantragten Zeitraum und das konkrete Fahrzeug verwenden. Beim Kurzzeitkennzeichen gilt: Nutzen Sie es nur für Probefahrten oder für den Weg zur Hauptuntersuchung. Das Ausfuhrkennzeichen ist ausschließlich für den Export Ihres Wagens gültig.
Abweichungen können Ihren Versicherungsschutz gefährden – das bedeutet konkret: Sie bleiben bei einem Unfall oder anderem Schaden auf Ihren Kosten sitzen. Auch rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder drohen.
Die richtige Versicherung bei Überführungskennzeichen
Für jedes Überführungskennzeichen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Versicherung darf das Kennzeichen nicht ausgestellt werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung für Ihr Fahrzeug brauchen Sie unbedingt. Sie deckt Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen.
Häufige Fragen und Antworten zu Überführungskennzeichen
Kann ich mit einem Überführungskennzeichen auch auf der Autobahn fahren?
Kann ich mit einem Überführungskennzeichen auch auf der Autobahn fahren?
Ja, unter folgenden Voraussetzungen: die Fahrt entspricht der beantragten Route und das Fahrzeug ist fahrtüchtig sowie verkehrssicher.
Was passiert, wenn die Gültigkeitsdauer vorbei ist?
Was passiert, wenn die Gültigkeitsdauer vorbei ist?
Nach Ablauf der maximalen Gültigkeitsdauer erlischt sowohl die Zulassung als auch der Versicherungsschutz. Eine Weiterfahrt ist dann nicht mehr gestattet und kann bestraft werden.
Welche Arten von Überführungskennzeichen gibt es?
Welche Arten von Überführungskennzeichen gibt es?
Das rote Händlerkennzeichen ist ausschließlich für gewerbliche Nutzer bestimmt. Diese verwenden das Nummernschild für Probe- und Überführungsfahrten mit wechselnden Fahrzeugen.
Das Kurzzeitkennzeichen hingegen ist an ein konkretes Fahrzeug und eine einzelne Fahrt gebunden. Es ist auch für Privatpersonen erhältlich.
Das Ausfuhr- beziehungsweise Zollkennzeichen dient dem Export eines bestimmten Fahrzeugs. Als Privatperson können Sie es ebenfalls beantragen.
Kann ich ein Überführungskennzeichen verlängern?
Kann ich ein Überführungskennzeichen verlängern?
Nein. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Benötigen Sie mehr Zeit, müssen Sie ein neues Überführungskennzeichen beantragen
DA Direkt - Redaktion, 28.07.2026

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Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle NAFI GmbH - Angebote der Anbieter: Stand 19.02.2026.