Schadensminderungspflicht beim Kfz: Das sollten Autofahrer wissen
Das Wichtigste in Kürze
Die Schadensminderungspflicht schreibt vor, dass der Geschädigte nach einem Unfall den entstandenen Schaden und weitere Folgen daraus so gering wie möglich halten muss.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, die die Schadensregulierung übernimmt, achtet darauf, ob der Geschädigte diese Pflicht einhält.
Verstößt der Geschädigte gegen die Pflicht, kann sich die Versicherung des Unfallverursachers weigern, Mehrkosten zu übernehmen.
Eine Schadensminderungspflicht spielt nicht nur bei der Kfz-Versicherung eine Rolle, sondern auch bei der Privathaftpflicht und der Hausratversicherung.
Was ist eine Schadensminderungspflicht?
Nach einem Verkehrsunfall, den Sie nicht selbst verursacht haben, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für mögliche Schäden und Ersatzansprüche auf. Dazu gehören zum Beispiel
-
die Reparaturkosten am Fahrzeug
-
die Abschleppkosten
-
die Miete für einen Leihwagen
-
die Gebühren für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der ein Schadensgutachten erstellt
-
Rechtsanwaltskosten
-
Schmerzensgeld
Doch als Geschädigter müssen Sie auch die Schadensminderungspflicht beachten. Was sich dahinter verbirgt und welche Konsequenzen es hat, wenn Sie dagegen verstoßen, erfahren Sie im Ratgeber.
Der Begriff Schadensminderungspflicht kommt häufig im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung vor, wenn es nach einem Unfall um die Schadensregulierung geht. Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall und Ihr Kfz wurde beschädigt, haben Sie nicht nur das Recht auf Schadensersatz, sondern auch Pflichten. Dazu gehört die Schadensminderungspflicht.
Sie besagt, dass Unfallgeschädigte den entstandenen Schaden möglichst gering halten müssen und keine unnötigen Kosten erzeugen dürfen. Hier spielt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle. Sie müssen also darauf achten, dass der Schaden durch Ihr Verschulden oder Ihre Versäumnisse nicht noch größer wird.
Warum unterliegt der Geschädigte einer Schadensminderungspflicht?
Die Schadensminderungspflicht ist in §254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert. Daraus geht hervor, dass Sie als Unfallgeschädigter eine Mitschuld haben, wenn Sie den Schaden nicht möglichst gering halten. In diesem Fall kann die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Leistungen kürzen oder die Schadensregulierung unterlassen.
Gut zu wissen: Die Schadensminderungspflicht ist nicht nur im Bereich der Kfz-Versicherung relevant. Sie gilt auch für alle anderen Policen, die Sie abschließen, wie die Privathaftpflicht- und Tierhaftpflichtversicherung sowie die Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Wann verstoßen Sie gegen die Schadensminderungspflicht?
Beispiele für die Schadensminderungspflicht beim Kfz:
- Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein Totalschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden. Sie verstoßen gegen die Schadensminderungspflicht, wenn Sie das Auto mehrere hundert Kilometer weit zu Ihrem Wohnort abschleppen und es nicht zum nächstgelegenen Verwertungsbetrieb bringen lassen.
- Als Unfallgeschädigter mieten Sie ein Auto – für die Kosten kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf. Allerdings müssen Sie einen Mietwagen in einer Größe wählen, die auch von der gegnerischen Versicherung übernommen wird. Das ist oft eine Klasse unterhalb des eigenen Fahrzeugs. Nur dann werden die Mietwagenkosten als wirtschaftlich betrachtet. Es ist von Vorteil, sich mehr als nur ein Angebot zu besorgen. Entscheiden Sie sich für ein Auto mit deutlich mehr PS als Ihr vorheriges Fahrzeug, verletzen Sie die Schadensminderungspflicht.
- Sind an Ihrem Fahrzeug kleine, kaum sichtbare Schäden entstanden, reicht oft die günstige und schnellere Smart-Repair-Methode. Lassen Sie dagegen das komplette Karosserieteil erneuern, haben Sie die Schadenminderungspflicht nicht beachtet.
In den oben genannten Fällen erkennt die Versicherung des Unfallgegners Ihre Schadensersatzansprüche nicht vollständig an. Da sie die Leistungen wahrscheinlich als nicht wirtschaftlich ansieht, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Ablauf der Schadensregulierung nach einem Unfall
Tragen Sie keine Mitschuld an einer Kollision, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Schadensregulierung. Das ist der gesamte Prozess von der Beweissicherung am Unfallort bis zur Auszahlung von Schadensersatzansprüchen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nach einem Unfall möglichst die Ruhe bewahren und folgendermaßen vorgehen:
- Tauschen Sie Namen, Adressen, Autokennzeichen und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus.
- Machen Sie Fotos von den Schäden an den Fahrzeugen. Am besten ist es, wenn die Autokennzeichen dabei gut sichtbar sind. Auch Straßenschilder oder markante Gebäude geben später Aufschluss über den Unfallhergang.
- Notieren Sie kurz den Unfallablauf, um später nichts zu vergessen.
- Der Unfallverursacher ist verpflichtet, seiner Versicherung den Schaden innerhalb einer Woche zu melden. Aber auch Sie als Geschädigter sollten die Versicherung Ihres Unfallgegners informieren und den Vorfall beschreiben.
- Bei Sachschäden, die höher als ca. 750 Euro sind, ist es ratsam, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Er legt in einem Gutachten die Schadenshöhe fest. Übrigens: Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
- Schicken Sie das Gutachten oder einen Kostenvoranschlag zusammen mit Fotos vom Schaden Ihrer Werkstatt an die Versicherung des Unfallverursachers.
Hat die Versicherung alle benötigten Dokumente, dauert es in der Regel nicht mehr lange, bis die Schadensregulierung abgeschlossen ist.
Gut zu wissen: Bei leichten Verkehrsunfällen mit geringem Sachschaden müssen Sie die Polizei nicht rufen. Sind Personen bei dem Unfall verletzt worden, ist der Sachschaden groß oder streitet der Unfallgegner seine Beteiligung ab, wählen Sie die Nummer der Einsatzkräfte. Diese stellen dann sicher, dass alle Beteiligten die entsprechenden Daten austauschen.
Tipp: Laden Sie sich den europäischen Unfallbericht herunter und legen Sie ihn ins Auto. So sind Sie für den Fall der Fälle bestens vorbereitet.
Ihre günstige Autoversicherung vom Testsieger
-
Besten Schutz sichern und bis zu 66 % sparen3
-
Mit persönlicher Beratung rund um die Uhr
-
Zum zwölffachen Testsieger bei Finanztest2 wechseln
Profitieren Sie jetzt von 15 % Rabatt1 bei Ihrer Kfz-Versicherung. Einfach bei Abschluss den Aktionscode1 Bonus15 einlösen - nur noch bis 14. Oktober!
-
1 Teilnahmebedingungen für den RabattWenn Sie im Aktionszeitraum eine Kfz-Versicherung für einen Pkw, ein Motorrad, ein Leichtkraftrad oder einen Leichtkraftroller online bei DA Direkt abschließen, erhalten Sie mit dem gegenständlichen Aktionscode für die gesamte Vertragslaufzeit einen Rabatt in Höhe von 15 % auf den Beitrag der von Ihnen gewählten Kfz-Versicherung.
-
2 Finanztest: AutoversicherungTestergebnis Autoversicherung: Beste Autoversicherung Deutschlands im Vergleich zum durchschnittlichen Beitragsniveau aller untersuchten Tarife. Einziger Versicherer mit Bestnote „Weit besser als der Durchschnitt“ in allen Altersgruppen – hier im Online-Test vom 15.11.2023 bei Kunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren, Alleinfahrer, 12.000 Kilometer im Jahr (Stand 1. Januar 2024). Je nach Alter sind die gewählten Schadenfreiheitsklassen 2, 15 und 35. Wohnort: mittlere Regionalklasse. Kein Wohneigentum (Haus), keine Garage und keine weiteren Verträge beim Versicherer. Selbstbehalt: 150 Euro Teilkasko, 300 Euro Vollkasko.
Zum zwölften Mal in Folge Testsieger in den Tests 11/2018, 12/2018, 11/2019, 12/2019, 11/2020, 12/2020, 11/2021, 12/2021, 11/2022, 12/2022, 11/2023 und im Online-Test 12/2023 vom 15.11.2023 (https://www.test.de/kfz-versicherungsvergleich-1575560-0/). -
3 Wettbewerbsvergleich für Ihre Autoversicherung
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für einen Dacia Jogger, Erstzulassung: 2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2024, PLZ Halter: 44289, Fahrleistung: 15.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (49) und Partner (47), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF30/SF30, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 06.09.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 06.09.2024.