Nach einem Verkehrsunfall, den Sie nicht selbst verursacht haben, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für mögliche Schäden und Ersatzansprüche auf. Dazu gehören zum Beispiel
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die Reparaturkosten am Fahrzeug
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die Abschleppkosten
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die Miete für einen Leihwagen
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die Gebühren für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der ein Schadensgutachten erstellt
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Rechtsanwaltskosten
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Schmerzensgeld
Doch als Geschädigter müssen Sie auch die Schadensminderungspflicht beachten. Was sich dahinter verbirgt und welche Konsequenzen es hat, wenn Sie dagegen verstoßen, erfahren Sie im Ratgeber.
Der Begriff Schadensminderungspflicht kommt häufig im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung vor, wenn es nach einem Unfall um die Schadensregulierung geht. Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall und Ihr Kfz wurde beschädigt, haben Sie nicht nur das Recht auf Schadensersatz, sondern auch Pflichten. Dazu gehört die Schadensminderungspflicht.
Sie besagt, dass Unfallgeschädigte den entstandenen Schaden möglichst gering halten müssen und keine unnötigen Kosten erzeugen dürfen. Hier spielt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle. Sie müssen also darauf achten, dass der Schaden durch Ihr Verschulden oder Ihre Versäumnisse nicht noch größer wird.
Warum unterliegt der Geschädigte einer Schadensminderungspflicht?
Die Schadensminderungspflicht ist in §254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert. Daraus geht hervor, dass Sie als Unfallgeschädigter eine Mitschuld haben, wenn Sie den Schaden nicht möglichst gering halten. In diesem Fall kann die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Leistungen kürzen oder die Schadensregulierung unterlassen.
Gut zu wissen: Die Schadensminderungspflicht ist nicht nur im Bereich der Kfz-Versicherung relevant. Sie gilt auch für alle anderen Policen, die Sie abschließen, wie die Privathaftpflicht- und Tierhaftpflichtversicherung sowie die Wohngebäude- und Hausratversicherung.