Teilkasko: Was zahlt die Versicherung wirklich?

Das Wichtigste in Kürze

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Die Teilkasko übernimmt Schäden durch Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Brand und Tierbiss.
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Selbst verschuldete Unfälle sind nicht abgedeckt – dafür ist die Vollkaskoversicherung zuständig.
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Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung und dem Fahrzeugwert zum Schadenszeitpunkt ab.
Was ist die Teilkasko – und wann lohnt sie sich?
Die Teilkasko ist eine freiwillige Versicherung, die die Kfz-Haftpflicht ergänzt. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen bestimmter Fahrzeugschäden, die Sie nicht selbst verursacht haben. Sie greift zum Beispiel bei Diebstahl, Sturm oder Glasbruch – also bei Ereignissen, auf die Sie keinen Einfluss haben.
Für Fahrzeuge mit mittlerem bis niedrigem Wiederbeschaffungswert lohnt sich meist die Teilkasko. Wer ein neueres oder hochwertigeres Auto fährt oder Fahranfänger ist, ist mit einer Vollkaskoversicherung optimal abgesichert. Im folgenden Ratgeber finden Sie alle Details zu den Unterschieden: Teilkasko vs. Vollkasko – der Unterschied.
Bei welchen Schäden zahlt die Teilkasko?
Die Teilkasko deckt eine klar definierte Liste von Schadensereignissen ab. Diese Tabelle zeigt Ihnen in der Übersicht, welche Risiken normalerweise versichert sind:
| Schadensereignis | Versichert in der Teilkasko |
|---|---|
| Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch | ✅ |
| Glasbruch – zum Beispiel an der Windschutzscheibe | ✅ |
| Brand und Explosion | ✅ |
| Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung | ✅ |
| Tierbiss beispielsweise durch Marder – bei DA Direkt können Sie über Zusatzvereinbarungen auch Folgeschäden abdecken | ✅ |
| Zusammenstoß mit Haarwild (im Sinne des BJagdG), bei DA Direkt sind in vielen Tarifen auch Unfälle mit anderen Tieren versichert. | ✅ |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung | ✅ |
| Selbst verschuldeter Unfall | ❌ |
| Vandalismus (ohne Diebstahlversuch) | ❌ |
| Schäden durch Aquaplaning | ❌ |
Was zahlt die Teilkasko bei Tierbiss und Marderschäden?
Tierbisse – insbesondere durch Marder – gehören zu den häufigsten Teilkaskoschäden in Deutschland. Die Teilkasko übernimmt dabei die Kosten für unmittelbare Bissschäden an Kabeln, Schläuchen und Dämmmaterial.
Expertentipp: Bei DA Direkt können Sie über eine Zusatzvereinbarung auch Tierbissfolgeschäden mitversichern. Dazu zählt beispielsweise, wenn Ihr Motor wegen eines durchgebissenen Kühlschlauchs überheizt. Voraussetzung: Die Schäden lassen sich nachweislich auf den Tierbiss zurückführen – mehr dazu: Marderschutz fürs Auto.
Glasbruch: So erhalten Sie Ihr Geld für den Schaden
Glasschäden – vor allem an der Windschutzscheibe – sind ein häufiger Schadenfall. Die Teilkasko zahlt für Reparatur oder Ersatz beschädigter Fahrzeugscheiben.
Gut zu wissen: Lassen Sie als DA Direkt Kunde einen Glasbruchschaden in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren, entfällt Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung (AKB A.2.11.1/ 07.2024). Bei einer Reparatur in einer freien Werkstatt zahlen Sie dagegen den vertraglich vereinbarten Betrag.
| Regulierungsweg | Selbstbeteiligung (SB) |
|---|---|
| Reparatur in DA Direkt Partnerwerkstatt | entfällt vollständig |
| Reparatur in freier Werkstatt | vertraglich vereinbarte SB |
| Scheibenersatz (Totalschaden Scheibe) | vertraglich vereinbarte SB |
Was zahlt die Teilkasko bei Diebstahl?
Bei einem Fahrzeugdiebstahl erstattet die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung. Mit Wiederbeschaffungswert ist der Preis gemeint, den ein nach Ausstattung, Modell, Kilometer-Stand vergleichbares Modell am Tag des Schadens kostet.
Neuwertentschädigung bei DA Direkt: Für neuere Fahrzeuge bietet DA Direkt optional eine erweiterte Neuwertentschädigung an, die Sie als Zusatzleistung ergänzen können. Mit der erweiterten Neuwertentschädigung erhalten Sie bei Totalverlust oder Diebstahl innerhalb der ersten 36 Monate nach Erstzulassung den kompletten Neupreis des Fahrzeugs erstattet.
Ob Marderbiss oder Steinschlag – mit der Teilkaskoversicherung von DA Direkt sind Sie finanziell abgesichert.
Was ist in der Teilkasko nicht versichert?
Die Teilkasko schützt ausschließlich vor den vertraglich definierten Ereignissen.
Folgende Schäden sind normalerweise nicht abgedeckt:
- Selbst verschuldete Unfälle
- Vandalismus ohne gleichzeitigen Diebstahlversuch
- Betriebsschäden wie Motorschäden durch Verschleiß oder Bedienungsfehler
- Schäden durch Krieg, Aufstände oder Kernenergie
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Versicherungsnehmer
Hinweis zu grober Fahrlässigkeit: DA Direkt verzichtet gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung A.2.15.1 (AKB 07.2026) grundsätzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls – sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko. Das bedeutet konkret: Auch wenn Sie beispielsweise einen Unfall verursachen, weil Sie durch das Bedienen des Navis abgelenkt sind, erbringt DA Direkt die volle vertraglich vereinbarte Leistung.
Teilkasko-Tarife von DA Direkt im Vergleich: Basis, Komfort und Komfort Plus
DA Direkt bietet die Teilkasko in drei verschiedenen Tarifstufen an: Basis, Komfort und Komfort Plus. Der Basis-Tarif deckt beispielsweise Schäden durch Diebstahl oder Unwetter ab. Im Komfort-Plus-Tarif sind unter anderem auch Schneelawinen oder Erdbeben abgedeckt. Außerdem erhalten Sie einen Ersatzwagen, wenn Ihr Auto in die Werkstatt muss. Alle Details zu den unterschiedlichen Tarifen finden Sie in der Tabelle auf unserer Produktseite zur Teilkasko.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der Teilkasko?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Sie wählen ihn bei Vertragsabschluss. Die Summe beeinflusst direkt Ihren Versicherungsbeitrag: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Jahresbeitrag, eine niedrigere erhöht ihn.
| Selbstbeteiligung | Effekt auf Betrag | Empfehlung |
|---|---|---|
| 150 € | Höherer Beitrag | Für häufig genutzte Fahrzeuge |
| 300 € | Mittlerer Beitrag | Gängige Wahl |
| 500 € | Niedrigerer Beitrag | Für selten genutzte Fahrzeuge |
Schadenmeldung in der Teilkasko: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Melden Sie Ihren Schaden schnell, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden. Dabei gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
- Schaden sichern: Treffen Sie unmittelbar nach dem Schadensereignis alle zumutbaren Maßnahmen, um den Schaden nicht zu vergrößern. Zum Beispiel müssen Sie nach einem Einbruchversuch die kaputte Autofensterscheibe abdecken, damit keine witterungsbedingten Folgeschäden entstehen.
- Beweise sichern: Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Perspektiven, notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses.
- Bei Diebstahl: Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei und informieren Sie Ihre Versicherung.
- Schaden melden: Melden Sie den Schaden online oder telefonisch beim Schadenservice Ihres Versicherers.
- Fahrzeug begutachten lassen: Beauftragen Sie keine Reparatur, bevor Ihre Kfz-Versicherung die Schadenhöhe von einem Gutachter hat prüfen lassen – es sei denn, die Verkehrssicherheit erfordert eine Sofortmaßnahme. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Windschutzscheibe durch einen Steinschlag stark beschädigt ist. In dieser Situation dürfen Sie vorsichtig zur Autoglas-Werkstatt fahren und Ihre Scheibe direkt austauschen lassen.
Wichtig: Dokumentieren Sie alles schriftlich und mit Fotos. Lassen Sie sich von der Werkstatt zudem schriftlich bestätigen, dass die Reparatur zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zwingend notwendig war. Reichen Sie diese Dokumente spätestens am nächsten Werktag bei Ihrer Versicherung ein. - Unterlagen einreichen: Reichen Sie alle angeforderten Belege (Fotos, Polizeibericht, Kostenvoranschlag) vollständig ein.
- Erstattung erhalten: Nach Prüfung aller Unterlagen zahlt die Versicherung den Betrag direkt auf Ihr hinterlegtes Konto.
Weitere Informationen: Kaskoschaden melden bei DA Direkt
FAQ – Häufige Fragen zur Teilkasko
Teilkasko und Kfz-Haftpflicht – was ist der Unterschied?
Teilkasko und Kfz-Haftpflicht – was ist der Unterschied?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko hingegen schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor bestimmten Ereignissen – sie ist freiwillig, aber für viele Fahrzeughalter sinnvoll.
| Merkmal | Kfz-Haftpflicht | Teilkasko |
|---|---|---|
| gesetzlich vorgeschrieben | ✅ |
❌ |
| zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug | ❌ |
✅ |
| schützt Dritte vor den finanziellen Folgen von Unfällen |
✅ |
❌ |
| deckt Schäden durch Naturgewalten ab |
❌ |
✅ |
| deckt Diebstahl ab |
❌ |
✅ |
Zahlt die Teilkasko auch bei einem Wildunfall auf der Autobahn?
Zahlt die Teilkasko auch bei einem Wildunfall auf der Autobahn?
Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich einen Teilkaskoschaden melde?
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Kann ich die Teilkasko ohne Haftpflichtversicherung abschließen?
Kann ich die Teilkasko ohne Haftpflichtversicherung abschließen?
Was passiert, wenn ich den Schaden zu spät melde?
Was passiert, wenn ich den Schaden zu spät melde?
Melden Sie den Schaden zu spät, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder im Extremfall verweigern. Melden Sie Schäden aber sicherheitshalber immer so schnell wie möglich.
Ist mein Fahrzeugzubehör durch die Teilkasko mitversichert?
Ist mein Fahrzeugzubehör durch die Teilkasko mitversichert?
DA Direkt - Redaktion, 12.08.2026

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3 Wettbewerbsvergleich für Ihre Autoversicherung
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für VW Passat Variant 2.0 TSI, Erstzulassung: 29.01.2025, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 19.02.2026, PLZ Halter: 24866, Fahrleistung: 16.000 km/Jahr, Abstellplatz: Straße, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (53) und Partner (48), SF-Klasse KH/VK: SF17/SF17, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 19.02.2026.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle NAFI GmbH - Angebote der Anbieter: Stand 19.02.2026.