Wenn Sie Ihr erstes Auto kaufen, kommen Sie um eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht herum – egal, ob Sie sich für ein gebrauchtes Fahrzeug oder einen Neuwagen entscheiden. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Schäden, die Sie bei einem Unfall anderen zufügen.
Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig und kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die etwa bei Diebstahl, durch Brand und Explosion, Wildunfälle, Hagel, Sturm (ab Windstärke 8) und Überschwemmung entstehen. Sie ist sinnvoll, wenn Ihr Fahrzeug noch einen Zeitwert von mehr als 1.000 Euro hat.
Die Vollkaskoversicherung enthält die Leistungen der Teilkaskoversicherung und übernimmt auch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Sie ist vor allem sinnvoll, wenn Sie als erstes Auto ein Fahrzeug kaufen, das nicht älter als fünf Jahre alt ist. Auch wenn die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung nicht verpflichtend sind, macht der Abschluss einer der beiden Optionen für jeden Autobesitzer Sinn.
Nehmen Sie häufig Freunde und oder Arbeitskollegen in Ihrem ersten eigenen Auto mit, sollten Sie über eine Insassenunfallversicherung nachdenken. Sie kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Ihren Mitfahrern im Falle eines Unfalls entstehen.
Spartipp: Wenn Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Das ist die Summe, die Sie im Schadenfall selbst zahlen. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto günstiger wird Ihr Versicherungsbeitrag. Wie hoch Sie Ihren Eigenanteil wählen, hängt von Ihrem Budget, dem Fahrzeugwert und Ihrem Schadensrisiko ab.